Vielen Flüchtlingen bleibt keine andere Wahl, als auch nach ihrer Anerkennung in staatlichen Unterkünften zu wohnen. Denn auf dem freien Wohnungsmarkt haben sie oft kein Glück. Wenn sie arbeiten gehen, müssen sie für die staatliche Unterkunft eine Gebühr bezahlen. Verdienen sie kein Geld, übernimmt diese das Jobcenter.
Hohe Gebühr für schlechte Unterkünfte
Der Asylhelferkreis Dillingen bringt nun eine Petition gegen diese Gebühr auf den Weg. Dabei sind die Asylhelfer nicht dagegen, dass die Flüchtlinge für ihren Wohnraum zahlen. Die Petition richtet sich gegen die Art und Höhe der Gebühr.
"Das ist einfach nicht gerecht, das ist pauschal für jede Unterkunft. Und es gibt auch Unterkünfte, die sind so schlecht, da kann man eigentlich keinen Mensch mehr unterbringen. Und da gilt aber genau das gleiche." Waltraud Bauer, Asylhelferin aus Dillingen
311 Euro pro Flüchtling
Das Problem: Die Gebühr für die Asylunterkünfte ist bayernweit gleich hoch. 311 Euro pro Monat zahlen die Flüchtlinge für Wohnen und Haushaltsenergie, unabhängig davon, ob sie in München oder Dillingen wohnen, ob allein im Zimmer oder im Mehrbettzimmer.
Gebühr wird rückwirkend erhoben
Auch der Syrer Aiman zahlt diese Gebühr. Er wohnt in einer kleinen Wohnung in Lauingen, zusammen mit drei anderen Männern. Sie teilen sich ein Bad und eine Küche und jeder hat ein kleines Zimmer. Gemeinsam bezahlen die vier Männer über 1.200 Euro für die Wohnung – ein Preis, der für den Markt in Lauingen deutlich zu hoch ist. Doch das ist nicht das einzige, das der Asylhelferkreis in seiner Petition kritisiert.
"Der Hauptkritikpunkt ist von uns, dass sie rückwirkend erhoben werden, ohne dass den Flüchtlingen jemals vorher gesagt worden ist, sie müssen etwas zahlen." Georg Schrenk, Asylhelfer aus Dillingen
Start in Deutschland mit Schulden
Seit August 2016 muss die Gebühr offiziell gezahlt werden. Den Flüchtlingen wurde das nicht mitgeteilt. Die Bescheide mit den Gebühren, die nun rückwirkend eingefordert werden, haben sie jedoch bekommen. Und das unabhängig davon, ob sie zum Beispiel nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, oder ob ihnen ihre Arbeitserlaubnis entzogen wurde.
Der Syrer Aiman müsste so nun fast 4.000 Euro nachzahlen. Allerdings kämpft er noch dafür, dass das Jobcenter die Gebühr für die Zeit übernimmt, in der er noch nicht gearbeitet hat. Inzwischen arbeitet er in einer Schrottfirma und hat einen Minijob in einem Restaurant. Sollte sein Kampf scheitern, muss er wohl bis 2022 seine Schulden abbezahlen.