Mit dem Testlabor "Barrierefreiheit" sollen Unternehmen, Gemeinden und Behörden unterstützt werden, Barrierefreiheit bereits in der Produktentwicklung mitzudenken. Aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen unter anderem Online-Banking, Geld- und Ticketautomaten sowie E-Commerce bis 2025 barrierefrei sein.
Produktentwickler können Menschen mit Behinderungen beobachten
Im Testlabor "Barrierefreiheit" der Pfennigparade in München prüfen zunächst acht Mitarbeitende mit teils schweren Behinderungen, wie zugänglich unterschiedliche digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen sind. Die Entwickler von Geräten können zum Beispiel sehen, wie E-Rollstuhlfahrer, die mit dem Mund den Joystick führen, digitale Produkte nutzen. Zudem können sie beobachten, wie blinde Menschen mit einem Screenreader lesen.
Erleichterter Zugang für Menschen mit Behinderungen zu PC und Software
Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sollen PCs und Software künftig für Menschen mit Behinderungen selbstständig nutzbar sein. Die Produkte müssen den vier Prinzipien der Barrierefreiheit genügen, das heißt sie müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
"Mit dem Test.Labor Barrierefreiheit bieten wir Unternehmen die Chance, sich für die Zukunft aufzustellen," erklärt Dr. Jochen Walter, Vorstand der Stiftung Pfennigparade. "Zugleich gehen wir einen weiteren notwenigen Schritt in Richtung berufliche Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt noch nicht arbeiten können. Sie finden hier einen geschützten und unterstützten, modernen Arbeitsplatz."
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