Soll der Betrogene in einem Fall von Phishing den Schaden bezahlen oder seine Bank? Ein Kunde der Volks- und Raiffeisenbank Dachau hatte diese auf Schadensersatz verklagt. Nach einem Urteil des Landgerichts München herrscht jetzt mehr Klarheit - der Kläger bleibt auf einem Teil des Schadens sitzen.
Besonders Sohn der Familie wurde durch Hacker geschädigt
Im Prozess um die auf Hacker hereingefallene bayerische Familie muss deren Bank den Schaden von mehr als 20 000 verschwundenen Euro nicht voll ersetzen. Die Familie forderte ihr verlorenes Geld am vor dem Landgericht München II von der Dachauer Bank zurück, die ihren Kunden jedoch grobe Fahrlässigkeit vorhält. Das Landgericht München II sprach sich für eine Zahlung von 6500 Euro aus, insbesondere für den besonders geschädigten Sohn. Die Bank will aber nur 2000 Euro zahlen.
Schlecht gefälschtes Schreiben der Hacker
Die Familie hatte von den Hackern ein gefälschtes Schreiben im Namen der Bank erhalten, mit Instruktionen für einen bald ankommenden Brief zur Freischaltung der "SecureGo"-Mobiltelefonapp für Volksbankkunden. Die Betrüger hatten zuvor schon die Pin ausgespäht, räumten die Konten leer und buchten 20.117 Euro ab. Doch das gefälschte Schreiben enthielt drei Rechtschreibfehler, optische Abweichungen zu anderen Schreiben der Bank und führte die Kunden auf eine gefälschte Website, die eine andere Domainendung aufwies. "Das Schreiben ist schon gut", relativierte jedoch der Vorsitzende Richter.
Gehackter Bankkunde verlor mehr als 12.000 Euro
Er sprach sich für eine Zahlung der Bank über 6500 Euro an den Sohn aus, der allein durch den Betrug mehr als 12 000 Euro verloren hatte und "der wirklich gar nichts dafür konnte." Gleichzeitig betonte das Gericht, dass eine höhere Instanz anders entscheiden könnte. Einen vergleichbaren Fall hat es laut Landgericht bislang an keinem anderen deutschen Gericht gegeben.
Familie nimmt nur 2.000 Euro von Bank an
Die Familie nahm mit einwöchiger Widerrufsmöglichkeit die von der Bank angebotenen 2000 Euro an, obwohl die Kammer eine höhere Summe empfohlen hatte. Die Täter konnten bislang nicht ermittelt werden.
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