Ein Radler muss ins Gefängnis, nachdem er von der Polizei in München kontrolliert worden war. Eine Streife hatte den Fahrradfahrer am späten Mittwochvormittag auf der Leopoldstraße im Stadtteil Schwabing zunächst angehalten, weil er auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr.
Atemalkohol über drei Promille
Weil der 53-Jährige einen deutlichen Alkoholgeruch ausströmte, wurde sein Atemalkohol gemessen: über drei Promille. Darüber hinaus zeigte der Betrunkene laut Polizei weitere Ausfallerscheinungen, die typisch für den Konsum anderer Drogen sind. Dieser Verdacht ließ sich aber nicht bestätigen, weil der 53-Jährige einen entsprechenden Nachweistest verweigerte.
Mehrere Haftbefehle zur Vollstreckung
Bei der Identitätsfeststellung stellte sich schließlich heraus, dass gegen den Wohnsitzlosen mehrere anwendbare Haftbefehle vorlagen, unter anderem wegen Eigentumsdelikten und Hausfriedensbruch, "kreuz und quer durchs Strafgesetzbuch", wie es heute ein Polizeisprecher formulierte.
Über 2.000 Euro oder 150 Tage Haft
Mit der Zahlung von mehr als 2.000 Euro hätte der 53-Jährige die Zwangshaftbefehle abwehren können. Das Geld hatte der Mann aber nicht. Deshalb kam er in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim, um dort 150 Tage für die vergangenen Straftaten zu verbüßen. Die neu hinzugekommenen Verstöße – Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Fahren in falscher Richtung – sind dabei noch nicht berücksichtigt.
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