Ein Mann chattet auf einem Handy
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Ein Priester ist für pornographische Chatnachrichten an eine Ministrantin verurteilt worden

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Priester wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt

Priester wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt

Ein katholischer Priester aus der Oberpfalz ist vom Amtsgericht Neumarkt wegen pornographischer Nachrichten an eine zwölfjährige Ministrantin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Vorwürfe waren im Frühjahr bekannt geworden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Das Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz hat einen katholischen Priester wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das bestätigte ein Pressesprecher des Bistums Eichstätt am Donnerstag. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zuerst hatte der Donaukurier darüber berichtet.

Ministrantin mit Chatnachrichten belästigt

Die Vorwürfe gegen den Geistlichen aus der Oberpfalz waren im Frühjahr bekannt geworden. Er soll im Landkreis Neumarkt einer damals zwölfjährigen Ministrantin pornografische Nachrichten geschickt haben. Der Priester informierte das Bistum Eichstätt den Angaben zufolge selbst über die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn.

Das Bistum Eichstätt hatte Ende März bekanntgegeben, den Mann wegen Vorwürfen übergriffigen Verhaltens sanktioniert zu haben. Generalvikar Michael Alberter, der Stellvertreter des Bischofs, habe den Amtsverzicht des Priesters angenommen, hieß es damals.

Der Mann war bereits zuvor wegen grenzüberschreitenden Verhaltens auffällig geworden und nach einer Auszeit erneut in der Seelsorge eingesetzt worden.

Freistellung und Aufenthaltsverbot

Das Bistum leitete zu den erneuten Vorwürfen eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein, stellte den Mann vom pastoralen Dienst frei und sprach ein Aufenthaltsverbot für seinen bisherigen Wohn- und Wirkungsort aus. Die während der staatlichen Ermittlungen ruhende kirchenrechtliche Voruntersuchung in Rom wird laut aktueller Auskunft fortgesetzt, sobald das Gerichtsurteil rechtskräftig ist.

Das Urteil des Amtsgerichts Neumarkt vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Material von dpa und KNA

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