Im Prozess am Amtsgericht München wird ein 54-jähriger US-Amerikaner unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Der Fall geriet vor einem Monat deutschlandweit in die Schlagzeilen, weil Bodycam-Aufzeichnungen im Internet auftauchten. Die zeigen, wie ein Polizist auf dem Hals und Kopf des Mannes kniet.
Mann soll Fahrkartenkontrolleur in der S-Bahn gebissen haben
Der Mann aus den USA ist am 12. Februar 2020 mit der Münchner S-Bahn unterwegs gewesen, als er in eine Fahrkartenkontrolle in der Linie S8 geriet. Er soll zwar nach Medienberichten eine gültige Fahrkarte besessen haben. Laut Staatsanwaltschaft kam es dann aber trotzdem zu einem Gerangel mit den Kontrolleuren. Der 54-jährige soll die Männer erst beleidigt, dann einen von ihnen geschubst und schließlich den anderen in den Arm gebissen haben.
Gerangel zwischen 54-Jährigem und Bundespolizisten
Am Bahnhof Isartor kamen Bundespolizisten dazu, die von den Kontrolleuren verständigt worden waren. Als der Mann sich weigerte, seine Personalien feststellen zu lassen, kam es zu einem Gerangel zwischen ihm und den Bundespolizisten. Dabei, so die Staatsanwaltschaft, wurden zwei Beamte verletzt. Einer Bundespolizistin schlug der Mann ins Gesicht, einem anderen biss er in den behandschuhten Finger. Zum Einsatzfahrzeug musste er laut Staatsanwaltschaft getragen werden. Deshalb steht der Mann jetzt vor Gericht.
Bodycam-Aufnahmen des Vorfalls im Internet
Bodycam-Aufnahmen, die im Internet kursieren, zeigen auch noch eine andere Seite des Geschehens am Isartor-Bahnhof. Auf ihnen ist zu sehen, wie der 54-Jährige von den Polizisten zu Boden gerungen wird. Mehrere Minuten lang kniet dann einer der Beamten auf dem Hals und Kopf des Mannes, der ohne Unterlass um Hilfe ruft.
Polizisten-Knie auf Hals des Mannes erinnert an Fall George Floyd
Die Aufnahmen erinnern an den Fall des US-Amerikaners George Floyd. Wie die Bodycam-Aufnahmen an die Öffentlichkeit kamen, ist unklar. Neben der Anklage gegen den 54-jährigen will die Staatsanwaltschaft auch das Vorgehen der Bundespolizei überprüfen und dann entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird.
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