Der Streit um Schadensersatz für eine kranken Mops endete heute vor dem Oberlandesgericht München mit einem Vergleich der Parteien.
Vergleich wird von beiden Seiten akzeptiert
Beklagte und Kläger einigten sich nach einem Vorschlag der vorsitzenden Richterin auf eine Summe von 2.000 Euro, die die beklagte Mops-Züchterin den oberfränkischen Besitzern zahlen will. Damit sind laut Beschluss alle Ansprüche der Hundehalter abgegolten.
Epileptische Anfälle: 22.000 Euro Behandlungskosten
Mops Ronja litt unter einem Gendefekt, der bei dieser Rasse häufig vorkommt. Die Kläger, ein Ehepaar aus Franken, wollten dafür Schadensersatz und eine Erstattung des Kaufpreises (1.400 Euro) von 75 Prozent. Der Hund litt unter epileptischen Anfällen und musste mit Medikamenten behandelt werden. Das Tier starb nach jahrelanger Krankheit im November 2017. Nach Angaben des Ehemanns waren bis dahin rund 22.000 Euro an Tierarzt- und Medikamentenkosten angefallen.
Vorwürfe: zu wenig Untersuchungen, zu oft gedeckt
Der Züchterin werfen die Hundehalter Fehlverhalten vor. Sie habe den Hund nicht ausreichend untersucht und auch die Mutter des Hundes zu oft decken lassen. In der Vorinstanz entschied das Landgericht Ingolstadt, dass die Hälfte des Kaufpreises erstattet werden muss. Die Klage auf Schadensersatz war im Mai abgewiesen worden. Das Gericht begründete die Entscheidung damals damit, dass die Züchterin die Krankheit zur Zeit der Abgabe des Hundes nicht vorhersehen konnte.