Eine Leberkäs-Semmel liegt auf einem Tisch.
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Symbolbild: Eine Leberkäs-Semmel liegt auf einem Tisch.

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Leberkässemmel-Fall in München: Kläger macht Rückzieher

Leberkässemmel-Fall in München: Kläger macht Rückzieher

Der Leberkässemmel-Fall wird zu den Akten gelegt: Der Kläger hat seine Berufung mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen. Konkret ging es bei dem Verfahren in München eigentlich weniger um eine Brotzeit als um einen kaputten Scheibenwischer.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Kläger wollte am Oberlandesgericht München (OLG) 100 Euro Schadenersatz für seinen defekten Auto-Scheibenwischer erstreiten. Diesen habe die Politesse beschädigt, als sie einen Strafzettel darunter klemmte.

Knöllchen nach Metzgerei-Einkauf

Der Mann holte zum fraglichen Zeitpunkt gerade eine Leberkäs-Semmel in einer Metzgerei in München-Bogenhausen. Seine Limousine hatte er dafür in einer Halteverbotszone geparkt. Weil in der Metzgerei viel los war, kam der Mann erst nach einiger Zeit zurück. Er fand dann nicht nur ein Knöllchen vor, sondern eben auch den defekten Scheibenwischer, wie er berichtete.

Wahrheitsfindung im Gerichtshof

Am Landgericht München war er mit seiner Forderung nach Schadenersatz allerdings gescheitert. Deshalb kam es nun zur Berufungsverhandlung in der nächsten Instanz. Im Dienste der Wahrheitsfindung haben die OLG-Richter die Verhandlung dann teilweise ins Freie verlegt. Dort wurde das umstrittene Geschehen samt Strafzettel und Auto-Scheibenwischern, aber ohne Leberkässemmel gewissermaßen nachgestellt.

Vorwürfe nicht bestätigt

Die Beweisaufnahme habe die Behauptungen des Klägers nicht bestätigt, teilte ein Gerichtssprecher anschließend dem Bayerischen Rundfunk mit. Demnach könne die Politesse nichts für den kaputten Scheibenwischer. Auf Anraten des zuständigen Senats hat der Kläger dann einen Rückzieher gemacht.

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