Wie die Landesanwaltschaft Bayern mitteilt, wurde die Erste Bürgermeisterin von Bolsterlang nicht nur suspendiert, gegen sie wird auch eine Disziplinarklage mit dem "Ziel der Entfernung der Beamtin aus dem Beamtenverhältnis" beim Verwaltungsgericht München erhoben. Die Landesanwaltschaft ist zu dem Schluss gekommen, dass die parteilose Monika Zeller der "Reichsbürger"-Bewegung nahesteht.
Nicht von Gedankengut der "Reichsbürger" distanziert
Die kommunale Wahlbeamtin sei als Anhängerin der "Reichsbürger"-Bewegung anzusehen und habe sich von dem in diesen Kreisen verbreiteten Gedankengut nicht glaubhaft distanziert, heißt es in einer Stellungnahme der Landesanwaltschaft.
Zeller wollte Staatsangehörigkeit überprüfen lassen
Konkret wird Monika Zeller Folgendes vorgeworfen: Für sich und ihre Söhne soll sie Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt und für die "Reichsbürger"-Bewegung typische Angaben gemacht haben. Insbesondere soll sie als Wohnsitzstaat "Bayern (Deutschland als Ganzes)" angegeben haben und sich im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit auf den vorkonstitutionellen Stand des Staatsangehörigkeitsrechts von 1913 berufen haben.
"Reichsbürger" durfte in Bolsterlang sprechen
Darüber hinaus soll Monika Zeller angegeben haben, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die des Königreichs Bayern zu besitzen. Zudem hat die Beamtin laut Landesanwaltschaft aktiv daran mitgewirkt, dass einem Redner aus den Kreisen der "Reichsbürger"-Bewegung im Frühjahr 2016 ein Raum der Gemeinde Bolsterlang für einen Vortrag überlassen wurde.
Nicht aktiv für freiheitlich demokratische Grundordnung eingetreten
Sie selbst habe an der Veranstaltung teilgenommen und nicht verhindert, dass der Referent das Gedankengut der "Reichsbürger"-Bewegung verbreitet hat. Dadurch habe die kommunale Wahlbeamtin die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verfassungs- und Rechtsordnung in Zweifel gezogen und sei nicht aktiv für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingetreten.
Einspruch beim Verwaltungsgericht möglich
Die vorläufige Dienstenthebung endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens. Monika Zeller kann nun beim Verwaltungsgericht München Einspruch gegen die Suspendierung einlegen.