Die ADAC-Sprecherin appellierte an Autofahrer, sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten und vorsichtig an haltenden Bussen vorbeizufahren. Wenn ein Schul- oder Linienbus mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfährt, darf er laut StVO nicht überholt werden. Hält der Bus, dürfen Autofahrer - auch auf der Gegenspur - nur in Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren. Diese Regel gilt für Haltestellen inner- und außerorts ebenso wie für einfache Haltestellen und Haltebuchten. Am Freitagmittag waren die zwei Mädchen aus dem Schulbus ausgestiegen und hatten die Straße überquert. Dabei hatte sie eine Autofahrerin erfasst und schwer verletzt.
Die beiden elf Jahre alten Mädchen starben wenig später im Krankenhaus.