Vor knapp vier Monaten hatte es bei der Kollision zweier Züge in Schäftlarn einen Toten gegeben. In diesem Fall wird weiter gegen einen der beiden Lokführer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I mitteilte.
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Anklage gegen Lokführer hängt von Gutachten ab
Der Lokführer könnte bei der Abfahrt am Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn Richtung München ein Haltesignal missachtet haben. Doch noch sei offen, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, sagte die Sprecherin. "Die Erhebung einer Anklage steht derzeit daher nicht bevor." Der Münchner Merkur hatte darüber berichtet.
"Maßgeblich für den Fortgang der Ermittlungen ist ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten. Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben, es wurde jedoch bislang nicht fertiggestellt", erläuterte die Sprecherin weiter. "Erst wenn das Gutachten vorliegt und hier geprüft werden kann, ist absehbar, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden und zu welchem Ergebnis sie gelangen." Erst dann könne auch beurteilt werden, ob ein strafbares Verhalten vorliege und welche Straftatbestände gegebenenfalls erfüllt sind.
Ein Toter bei Zusammenstoß
Bei dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen auf der eingleisigen Strecke am 14. Februar waren ein junger Mann getötet und 18 Menschen verletzt worden, sechs von ihnen schwer. Rettungskräfte rückten mit rund 800 Helfern zu einem Großeinsatz aus. Ursache könnte das Überfahren eines Haltesignals gewesen sein.
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