Zwei Kriminalbeamte hatten sich dagegen gewehrt, dass die Verfahren gegen mehrere tausend Ärzte wegen Betrugsverdachts eingestellt wurden. Die Folge: Gegen die Beamten ermittelte die Staatsanwaltschaft dann selbst wegen des Verdachts der Falschaussage und der Verfolgung Unschuldiger. Völlig zu Unrecht, zumindest im ersten Fall, in dem es jetzt ein Urteil vom Landgericht München gibt.
Kein gutes Zeugnis für die Staatsanwaltschaft
Das Ermittlungsverfahren gegen den ermittelnden Beamten hätte nicht eingeleitet werden dürfen, da liege eine Amtspflichtverletzung vor. Weiter stellt das Gericht fest, dass in dem Verfahren gegen den Kriminaler gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen wurde. Das Verfahren wurde unnötig in die Länge gezogen. Kein gutes Zeugnis für die Staatsanwaltschaft, die offenbar ohne ausreichende Gründe gegen eigene Kriminalbeamte ermittelt hatte.
Ermittler scheitert vor Gericht
Mit seiner Klage gegen den Freistaat auf Schadensersatz scheiterte der Ermittler aber trotzdem: Er konnte nicht nachweisen, dass seine Gesundheit durch die unrechtmäßigen Ermittlungen beeinträchtigt wurde. Das Verfahren des zweiten Ermittlers wird im März in München verhandelt. Die Grünen im Landtag wollen nun für ein parlamentarisches Nachspiel sorgen.
Fall Schottdorf
Der Fall Schottdorf beschäftigte die Justiz jahrelang. Die Vorwürfe: Abrechnungsbetrug - Schottdorf soll Krankenkassen betrogen haben – um 12,8 Millionen Euro, mit Hilfe von scheinselbständigen Labors. Schottdorf wurde insgesamt dreimal frreigesprochen. Zuletzt vor dem Bundesgerichtshof 2017. Auch der Landtag beschäftigte sich mit dem Thema und richtete einen Untersuchungsausschuss ein. Er prüfte, ob Politiker die Ermittlungen zum Stillstand brachten.