Seit vergangenem November lief am Amtsgericht in Memmingen der Missbrauchsprozess um den ehemaligen Leiter des einstigen Maristen-Internats in Mindelheim. Dort soll er sich über Jahre an Internatsschülern vergangen haben.
Urteil wegen sexuellen Missbrauchs
Das Memminger Amtsgericht verurteilte den ehemaligen Ordensbruder schließlich in vier Fällen von sexuellem Missbrauch und einem Fall von sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach ihn das Gericht frei. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine dreieinhalb Jahre dauernde Gefängnisstrafe plädiert. Sie sah die Vergewaltigungsvorwürfe bis zum Schluss als bewiesen an.
Psychologisches Gutachten entscheidend
Ausschlaggebend für das Urteil war ein psychologisches Gutachten. Das Gericht kam aufgrund des Gutachtens zu dem Schluss, dass die Vergewaltigungsvorwürfe des mutmaßlichen Opfers nicht zweifelsfrei nachzuweisen sind. Die beiden Taten, für die der ehemalige Frater die Bewährungsstrafe bekam, hatte er zu Beginn des Prozesses zugegeben.
Frater bereits zweimal zu Bewährungsstrafen verurteilt
Insgesamt ging es im Verfahren um 19 Taten an drei damaligen Internatsschülern. Sie waren zum Tatzeitpunkt 13, 15 und 17 Jahre alt. Vor mehr als zehn Jahren war der ehemalige Frater bereits zweimal wegen Missbrauchsfällen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Verteidigung des möglichen Vergewaltigungs-Opfers hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Das bedeutet, dass der Prozess am Landgericht nochmal neu aufgerollt werden könnte.
Internat des Maristenkollegs seit Jahren geschlossen
Das Internat des Maristenkollegs in Mindelheim musste vor einigen Jahren schließen. Das Kolleg selber wird weiter vom Bistum Augsburg betrieben und beherbergt eine Realschule, ein Gymnasium und eine Offene Ganztagesschule. Insgesamt gut 1.100 Schülerinnen und Schüler aus der Region besuchen das Kolleg.
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