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Ludwig Spaenle, bayerischer Kultusminister

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Ludwig Spaenle zu NC-Urteil: "Sorgt für Transparenz"

Bayerns Kultusminister begrüßt das Urteil aus Karlsruhe zur Numerus-Clausus-Reform. Nun müssten die Länder die Zugänge zu den Studienplätze bis 2019 weiterentwickeln. Im Grundsatz blieben aber die Bestandteile der Vergabe erhalten, so Spaenle im BR.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Im Kern sieht Kultusminister Ludwig Spaenle den Numerus Clausus für die knappen Medizin-Studienplätze bestätigt.

"Das sagt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich. Wenn eine Platzzahl begrenzt ist, dann dürfen auch Kriterien angelegt werden, aber die müssen eben nachvollziehbar und transparent sein, eben Abiturdurchschnittsnote, Wartezeit und die Hochschulauswahlverfahren sind im Prinzip möglich, müssen aber diesen Kriterien entsprechen." Kultusminister Ludwig Spaenle

Für die Studenten bedeutet die Karlsruher Entscheidung mehr Gerechtigkeit, für die Hochschulen mehr Aufwand. Die konnten bislang 60 Prozent der Bewerber nach eigenen Verfahren auswählen – jetzt müssen sie ein System entwickeln, das für alle gilt. Außerdem soll die Wartezeit auf einen Studienplatz begrenzt werden. Für all das soll die Politik einen Rahmen schaffen, mit einem neuen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern – bis Ende 2019.

Richter sehen Verstoß gegen Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, die Auswahl von Medizinstudenten verstoße teilweise gegen das Grundgesetz. Denn die Vorschriften verletzten den Anspruch auf gleiche Teilhabe am Studienangebot, heißt es in dem heute veröffentlichten Urteil. Die Richter bestätigten im Prinzip den Numerus Clausus, nach dem jeder fünfte Studienplatz vergeben wird. Bei der Auswahl Studierender durch die Hochschulen - hier geht es um 60 Prozent der Plätze - muss der Gesetzgeber aber die Unis dazu verpflichten, mindestens ein Kriterium anzuwenden, das nichts mit den Schulnoten zu tun hat, aber eine Rolle für die Eignung zum Arztberuf spielt.

Wartezeit soll begrenzt werden

Nicht erhöhen darf der Gesetzgeber den Anteil von 20 Prozent für diejenigen, die ihren Studienplatz nach einer Wartezeit bekommen. Zugleich soll künftig die Wartezeit begrenzt werden.

Die Bildungs- und Wissenschaftsminister der Länder haben offen gelassen, wie sie auf das Verfassungsgerichts-Urteil reagieren wollen. Die Kultusministerkonferenz kündigte zunächst lediglich an, sie werde die Auswirkungen und den Handlungsbedarf sorgfältig prüfen und in ihren Gremien beraten.