Sitzung im Nürnberger Stadtrat
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Im Nürnberger Stadtrat gab es ein monatelanges Durcheinander um die Fraktionsgrößen.

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Streit mit AfD - Nagelprobe für den Nürnberger Stadtrat

Streit mit AfD - Nagelprobe für den Nürnberger Stadtrat

Monatelang wurde im Nürnberger Stadtrat gestritten: Welche Parteien dürfen eine Fraktion bilden und welche nicht? Nun ist klar: Erst ab vier Mitgliedern erhält eine Partei Fraktionsstatus. Die AfD hatte mehrfach geklagt.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Der Fraktionsvorsitzenden der SPD im Nürnberger Stadtrat, Christine Kayser, ist die Erleichterung anzumerken: "Endlich haben wir Klarheit!" sagte die Stadträtin, nachdem am vergangenen Donnerstag das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden hat, dass die Neuregelung zur Fraktionsstärke rechtens ist. Um diese Frage hatte es vorher ein monatelanges Hick-Hack gegeben. Die AfD hatte insgesamt dreimal geklagt. Sie hatte nach der Kommunalwahl 2020 den Status einer Fraktion erreicht. Dadurch war sie finanziell besser ausgestattet als Parteien, die etwa nur mit einem Mitglied in den Rat eingezogen sind.

AfD verliert Fraktionsstatus

Begonnen hatte der Streit im September 2024, als ein Stadtrat die AfD-Fraktion verlassen hatte, aber als Einzelperson Mitglied des Stadtrates blieb. Damit hatte die AfD-Fraktion nur noch drei Mitglieder – zu wenig befand die Verwaltung und teilte der Partei mit, dass diese ihren Fraktionsstatus verloren habe. Dagegen klagte die AfD ein erstes Mal vor dem Verwaltungsgericht Ansbach und bekam zunächst Recht.

Komplizierte Nürnberger Regelung

Denn zu der Zeit regelte ein komplizierter Paragraf in der Geschäftsordnung des Nürnberger Stadtrates, welche Partei einen Fraktionsstatus erhält. Stadtrechtsdirektor Olaf Kuch erklärt, "Parteien und Gruppierungen hatten dann Fraktionsstatus, wenn sie aus eigener Kraft in einem Ausschuss vertreten waren." Das sei zwar rechtens aber unüblich gewesen, andere Städte dieser Größe machen den Fraktionsstatus an einer Zahl von Stadtratssitzen fest, so Kuch. Nach dieser alten Regel wäre es in Nürnberg theoretisch auch möglich gewesen, dass Parteien mit nur zwei oder drei Stadträten einen Fraktionsstatus erhalten.

Breite Mehrheit für Neuregelung

Eine Fraktion dient dazu, die Meinungen innerhalb einer Partei zu bündeln. Bei nur zwei oder drei Stadtratsmitgliedern ist das nicht notwendig, waren sich die Fraktionen von CSU, SPD und Grünen einig. Sie haben per Dringlichkeitsantrag eine Änderung der Geschäftsordnung eingebracht und beschlossen, dass nur noch Parteien eine Fraktion bilden können, die mindestens vier Sitze im Stadtrat haben. Die AfD klagte erneut und bekam wegen eines Formfehlers Recht. Denn das Gericht in Ansbach sah keine Dringlichkeit gegeben. Im November wurde der Antrag dann erneut von nun insgesamt sechs Parteien (CSU, SPD, Grüne, Freie Allianz, ÖDP und FDP) eingebracht und mit deren großer Mehrheit beschlossen. Seither gilt: Erst mit vier Stadtratssitzen erhält eine Partei Fraktionsstatus.

AfD scheitert mit erneuter Klage

Gegen diesen Beschluss hat die AfD erneut geklagt - zum dritten Mal. Roland Hübscher, der mit dem Verlust des Fraktionsstatus auch seine Rolle als AfD-Fraktionsvorsitzender verloren hat, erklärt: "[Das ist] einzig und allein ein politischer Akt, um politische Konkurrenz im Stadtrat zu schwächen und in der öffentlichen Wahrnehmung, weil man ja keine Fraktion mehr ist, sondern nur noch eine Gruppe, (…) und quasi [um uns] ein bisschen auch finanziell zu schwächen." Das Verwaltungsgericht jedoch lehnte die AfD-Klage ab. Es sei "sachlich erkennbar um die Stabilität der Verhältnisse im Stadtrat gegangen". Der Stadtrat könne jederzeit auch während einer Wahlperiode die Geschäftsordnung ändern, so das Gericht.

SPD: "Diskreditierung von demokratischen Prozessen"

Auch die jetzige Festlegung auf vier Stadträte hat das Gericht als unbedenklich bestätigt. Diese Zahl sei in anderen Städten dieser Größe beispielsweise in München auch üblich. Dort wurde die Festlegung auf vier Stadträte allerdings gleich zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen. Nun ist also auch in Nürnberg eine klare Regelung gefunden, doch der Weg dahin war holprig - mit entsprechender Außenwirkung. Die SPD-Fraktionsvorsitzende bleibt weiterhin dabei, dass der Stadtrat schnell handeln musste, um das Durcheinander zu beenden und die Handlungsfähigkeit des Stadtrates wieder herzustellen. Sie erklärt: "Bei komplexen Vorgängen ist es [hinterher oft] schwierig zu erklären, warum sich was wie entwickelt hat. Das kann leider auch zur Diskreditierung von demokratischen Prozessen verwendet werden und das hat auch eine Methodik, die wir sehr bedauern, dass sie stattfindet." Damit ist eine monatelange Nagelprobe beendet - es sei denn, die AfD legt erneut Rechtsmittel ein - dann würde der Streit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weitergehen.

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