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Bäckereiregal

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Gütetermin im Streit um Bäckerei-Tariflohn scheitert

Vor dem Aschaffenburger Arbeitsgericht ist eine Güteverhandlung zwischen einer Verkäuferin und einer Bäckerei-Kette mit Sitz in Großostheim gescheitert. Die Verkäuferin wurde entlassen, weil sie nach Tarif bezahlt werden wollte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken.

Die Klägerin ist eine der sieben Verkäuferinnen, die ihre Kündigung erhielten, nachdem sie Lohn nach Tarif gefordert hatten. André Zöller, Anwalt der beklagten Bäcker-Kette, betonte gegenüber Richter Löffler, dass die Kündigungen in keinem Zusammenhang zur Tariflohnforderung stünden. Auch sei die beklagte Großbäckerei nie Mitglied in der Bäckerinnung gewesen. Die Mitgliedschaft gelte lediglich für den Senior-Chef und der scheide Ende des Jahres aus der Innung aus.

"Ich habe hier eine Bestätigung der Bäckerinnung, dass die Firma Backhaus Bickert GmbH und Co. KG zu keinem Zeitpunkt in der Innung war und es auch heute nicht ist!" André Zöller, Anwalt der beklagten Großostheimer Großbäckerei

Anwalt des Arbeitgebers: Klägerinnen Opfer der Umstrukturierung

Der Anwalt der Bäckerei-Kette begründet die Kündigungen mit einer reinen Unternehmerentscheidung: Im Juni sei eine große Filiale seiner Mandantschaft abgebrannt und man habe versucht, die Belegschaft umzuschichten. Doch die Entscheidung, die Belegschaft zu reduzieren sei unumgänglich gewesen.

Entschädigung angeboten

André Zöller bot der Klägerin eine Entschädigung von 4.500 Euro an für ihre vier Beschäftigungsjahre.

"Ich muss zugeben, dass der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Ausspruch der Kündigung und den Tariflohnforderungen unglücklich gelaufen ist aber es hat nichts miteinander zu tun." André Zöller, Anwalt der beklagten Großostheimer Großbäckerei

Michael Vogel von der DGB-Rechtsschutz GmbH lehnte das Entschädigungsangebot ab:

"Ich sehe sehr wohl einen Zusammenhang zwischen den Kündigungen und der Tariflohnforderung. Bickert versucht nun, sich frei zu kaufen, doch das wird nicht funktionieren! Die Gegenseite hat nun die Auflage bekommen, die Kündigungen im Einzelnen zu begründen. Wir haben eine Frist bekommen, dazu Stellung zu nehmen." Michael Vogel, DGB-Rechtsschutz GmbH, Anwalt der Klägerinnen

Richter Löffler legte nach dem gescheiterten Gütetermin die 1. Verhandlung vor dem Arbeitsgericht auf den 20. Dezember fest.