Weil sie für die Leiden von Kühen verantwortlich sein sollen, stehen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach im Allgäu vor Gericht. Es sind Vater (68) und Sohn (25), die Milchviehbetriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten betrieben haben. 2019 hatte der Hof circa 500 Rinder.
Vorwurf: Rinder verwahrlost
Die beiden Landwirte sollen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben, wie es in einer Pressemitteilung des Landesgerichtes heißt: "Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, Rinder nicht ausreichend versorgt zu haben, sodass diese verwahrlosten, erkrankten und letztendlich, da sie auch nicht die erforderliche tierärztliche Behandlung erhielten, im Rahmen der Kontrollen der Hofstellen teilweise notgetötet werden mussten.“ Betroffen waren 54 Rinder aus ihrem Bestand.
Nach dem Bekanntwerden der Zustände auf dem Hof und den Kontrollen wurde gegen die beiden Männer ein vorläufiges Halte- und Betreuungsverbot verhängt. Für das Leid, das sie den Tieren bereitet haben sollen, könnten die beiden Landwirte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bekommen.
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Urteil Ende Oktober erwartet, Anklage in weiteren Verfahren
Möglicherweise müssen die beiden Männer aber mit höheren Strafen rechnen. Denn seit Anklageerhebung wurde in vier weiteren Verfahren gegen den 68-jährigen Landwirt Anklage erhoben, in drei davon zusammen mit seinem Sohn. Laut dem Landgericht in Memmingen geht es unter anderem um nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge von Angestellten, nicht bezahlte Rechnungen und das unerlaubte und unangemeldete Abladen von Schutt in einer Kiesgrube.
Auch diese möglichen Vergehen werden im Prozess mit verhandelt. Mit welcher Strafe die beiden Landwirte insgesamt rechnen müssen, wird sich erst im Laufe des Prozesses zeigen, sagte ein Sprecher des Landgerichtes BR24. In insgesamt 15 Verhandlungstagen will sich das Gericht dem Fall widmen. Bis jetzt würden Vater und Sohn zu den ihnen vorgeworfenen Taten schweigen oder diese bestreiten. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet.
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