Wie Ulrich Wagner vom Landratsamt Kulmbach dem Bayerischen Rundfunk bestätigte, hat die Behörde dem Bauherrn in dieser Woche eine Teilgenehmigung für den Bau erteilt. Demnach darf der Landwirt nun mit dem Erdaushub, dem Fundament und den Rohbauarbeiten beginnen.
Lediglich das Dach darf noch nicht aufgebracht werden, weil die Frage nach der Niederschlagsbeseitigung noch nicht endgültig geklärt ist. Das wasserrechtliche Verfahren laufe noch, so Wagner. Er ist aber zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werde.
Anwohner befürchten Gesundheitsgefahren
Der Landwirt hatte den Bauantrag für den Legehennenstall bereits am 11. Januar eingereicht. Dass die Genehmigung erst jetzt erteilt werden konnte, liegt daran, dass es bei den Anwohnern in Mannsflur Bedenken gegen den Stall gegeben hatte. Sie fürchteten Gesundheitsgefahren sowie eine Lärm- und Geruchsbelästigung. Das Landratsamt habe deshalb einen externen Gutachter, ein Ingenieursbüro aus Landshut, mit einer emissionsschutzfachlichen Expertise beauftragt, so Wagner. Die Experten seien nun zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Anwohnerin will klagen
Die Anwohner, die dem Bauvorhaben vorab nicht zugestimmt hatten, können nun innerhalb von einer vierwöchigen Frist Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth einreichen. Eine Anwohnerin, die auch die Bürgerinitiative "Mannsflur gegen Massentierhaltung" gegründet hat, habe bereits eine Klage angekündigt, so Wagner. Außerdem habe sie ein Gegengutachten in Auftrag gegeben. Auch wenn noch nicht alles in trockenen Tüchern ist, hat der Landwirt mit den ersten Arbeiten bereits begonnen.