Die Richterin berücksichtigte im Prozess gegen eine junge Frau vor dem Amtsgericht Rosenheim viele mildernde Umstände, weshalb sie die ursprünglich 90 Tagessätze deutlich verringerte. Doch das Urteil ist nebensächlich in diesem außergewöhnlichen Prozess.
Anstaltsarzt verweigert Substitution von Heroinabhängigem
Claudia Jaworski und ihr Anwalt Adam Ahmed nutzten die öffentliche Hauptverhandlung, um auf zahlreiche strukturelle Probleme beim Thema Substitution bzw. Entzug in bayerischen Gefängnissen aufmerksam zu machen. Von einer systematischen Menschenrechtsverletzung war die Rede, Verteidiger Ahmed sprach sogar von Folter, von Zuständen wie in Alcatraz.
"Nicht ich, sondern der Anstaltsarzt müsste hier auf der Anklagebank sitzen“, betonte Jaworski in ihrer ausführlichen Einlassung zur Tat. Denn er habe systematisch die Substitution von heroinsüchtigen Häftlingen verweigert, seine medizinische Fürsorgepflicht verletzt. Nur aus diesem Grund habe sie sich nach reiflicher Überlegung und intensiver inhaltlicher Auseinandersetzung dazu entschlossen, ihrem Bruder die zwei Tabletten ins Gefängnis zu bringen. Der war, obwohl er in Freiheit substituiert worden war, im Gefängnis einem kalten Entzug ausgesetzt. Dies führte zu schweren physischen und psychischen Leiden, bis hin zu Suizidgedanken.
JVA Bernau als "Grüne Hölle" bekannt
Der wohl schwerste Vorwurf unter vielen gegen den Bernauer Anstaltsarzt: Anstiftung zu einer Straftat. Jaworskis Bruder, der als Zeuge aussagte, berichtete von seinen Gesprächen mit dem Arzt und davon, dass er mehrfach darum gebeten habe, weiterhin substituiert zu werden. Doch der Anstaltsarzt habe ihm nur gesagt: "Wir substituieren hier nicht. Besorge dir das Zeug doch auf dem Schwarzmarkt im Hofgang."
Und das sei kein Einzelfall, sondern werde seit Jahren so gehandhabt. Nicht umsonst sei die JVA Bernau als Drogenhochburg und "Grüne Hölle" bekannt. Sogar die Richterin und der Staatsanwalt bestätigten, dass diese Vorwürfe und Aussagen bereits aus anderen Verfahren bekannt seien.
Verteidiger plädiert auf Freispruch
Verteidiger Adam Ahmed forderte die Staatsanwaltschaft auf, der Sache strafrechtlich nachzugehen. Er plädierte auf Freispruch, weil seine Mandantin aus einer Notsituation heraus gehandelt habe. Der Staatsanwalt zeigte zwar in persönlichen, an die Angeklagte gerichteten Worten, explizit Verständnis und Mitgefühl für Claudia Jaworksi und ihren Einsatz für die Menschenrechte der drogensüchtigen Häftlinge.
In seinem Plädoyer forderte er aber dann die Verurteilung zu 90 Tagessätzen, das strukturelle Problem könne nicht in diesem Verfahren am Rosenheimer Amtsgericht gelöst werden. Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, es sei "eine Frechheit", wie mit dem Bruder der Angeklagten in der JVA Bernau umgegangen worden sei, dass er nach einer Substitution in Freiheit bei seiner Inhaftierung einem kalten Entzug ausgesetzt wurde. Sie glaube, dass alle geschilderten Umstände und Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. Dennoch sei es alles in allem keine Notsituation gewesen, aus der Claudia Jaworski gehandelt habe und sie habe sich schuldig gemacht, weswegen sie zu 60 Tagessätzen verurteilt werde.
Schwester will bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Claudia Jaworski wird auf jeden Fall Rechtsmittel dagegen einlegen. Sie und ihr Anwalt Adam Ahmed wollen den Weg durch alle Instanzen gehen, bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Denn sie möchten die "systematische Rechtsbeugung hinter den Gefängnismauern", die Menschenrechtsverletzungen und Folter, die drogensüchtige Häftlinge nicht nur in der JVA Bernau, sondern auch in anderen bayerischen Gefängnissen erleben müssen, ins Licht der Öffentlichkeit rücken und dagegen vorgehen.
In bayerischen Gefängnissen Substitution immer wieder abgebrochen
Die Bundesärztekammer definiert Opioidabhängigkeit, sprich Heroinsucht, als eine schwere chronische Krankheit, die in der Regel ein Leben lang behandelt werden muss. So steht es in der Richtlinie von 2017. Die Substitutionsbehandlung ist laut Experten wie Suchtforscher Heino Stöver "die Methode der Wahl bei Opioidabhängigen". Und das, so der Professor von der Frankfurt University of Applied Scienes mit dem Schwerpunkt "Sozialwissenschaftliche Suchtforschung" im Interview mit dem BR, ganz egal, ob Menschen sich in Freiheit, im Krankenhaus, in einer JVA oder einer Therapieeinrichtung aufhalten.
Doch in bayerischen Gefängnissen werden Heroinersatzbehandlungen immer wieder abgebrochen. Das geht unter anderem aus einem Bericht der Deutschen Beobachtungstelle für Drogen und Drogensucht hervor. Generell werde in bayerischen Gefängnissen eher auf kalten Entzug statt auf Substitution gesetzt, heißt es dort.
Substitutionstherapie fester Bestandteil in bayerischen JVAs
Laut Bayerischem Justizministerium ist die bedarfsgerechte Substitutionstherapie fester Bestandteil der Krankenbehandlung in den bayerischen Justizvollzugsanstalten. Ein Sprecher teilt jedoch auch mit: "Ziel ist es, betroffene Gefangene auf Dauer von ihrer Suchtmittelabhängigkeit zu befreien und nachhaltig zu stabilisieren."
Experten wie Heino Stöver halten eine solche Strategie für nicht zielführend, da die Heroinsucht nicht an der Gefängnispforte abgegeben werde könne und kalter Entzug zu vermehrter Straffälligkeit führe. Indem die Substitution – die in Freiheit zur Richtschnur ärztlichen Handelns dient - nicht durchgeführt werde, würden kriminelle Strukturen gefördert, so Heino Stöver.
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