Die versuchsweise eingerichtete Fußgängerzone im Bereich der Augsburger Prachtmeile Maximilianstraße muss wieder weichen. Das entschied heute das Verwaltungsgericht Augsburg.
Das Gericht gab einem Eilantrag von zwei Anliegern gegen den Verkehrsversuch statt. Sie wehrten sich gegen die seit 30. März 2023 eingerichtete Fußgängerzone mit dem Argument, die Stadt habe nicht nachgewiesen, dass in der nördlichen Maximilianstraße, der Dominikanergasse, der Wintergasse und im Apothekergässchen eine Gefahrenlage bestehe. Vielmehr solle durch die Einrichtung einer Fußgängerzone die Aufenthaltsqualität in der Maximilianstraße verbessert werden.
Stadt Augsburg muss laut Gericht konkrete Gefahren belegen
Das Gericht stimmt dieser Sicht zu: Die Stadt habe es versäumt, die für eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderliche konkrete Gefahr für Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs ausreichend und in Form von belastbarem Zahlenmaterial darzulegen.
Laut Gericht habe die Stadt sich lediglich darauf berufen, dass es in der Maximilianstraße in den vergangenen Jahren vermehrt zu großen Menschenansammlungen gekommen sei. Im Zusammenhang mit verstärktem Alkoholkonsum seien hier, laut Stadt, Gefahren entstanden.
Stadt könnte Fußgängerzone mit anderer Begründung einrichten
Für das Gericht spricht einiges dafür, dass der Verkehrsversuch im Rahmen des Straßenverkehrsrechts nicht das richtige Instrument sei, diesen Gefahren zu begegnen. Der Stadt Augsburg sei es aber unbenommen, dauerhaft eine Fußgängerzone mit anderen rechtlichen Mitteln, etwa dem Straßen- und Wegerecht, einzurichten.
Die Stadt hat nun bis zum 18. August Zeit, die angebrachten Verkehrszeichen zu entfernen. Eigentlich sollte die Fußgängerzone bis 30. April 2024 bleiben. Es kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Stadt bedauert Entscheidung: "Hätte mir mehr Mut gewünscht"
Die Stadt Augsburg reagiert enttäuscht auf die Absage des Augsburger Verwaltungsgerichts. Man werde prüfen, welche Elemente der im April eingerichteten Fußgängerzone rechtlich zulässig seien, so Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) in einer Mitteilung. Die erweiterte Außengastronomie sowie Sitzbänke und Stadtgrün sollen bleiben. Weber bedauerte das vorzeitige Ende des Verkehrsversuchs. Eigentlich sollte die Fußgängerzone ein Jahr lang Bestand haben, um damit Erfahrungen zu sammeln. Dies sei nun nicht mehr möglich: "Hier hätte ich mir persönlich mehr Mut und auch mehr Offenheit gegenüber neuen Ideen gewünscht", so Weber wörtlich.
Ähnlich sieht es Baureferent Steffen Kercher, auch er bedauert die vertane Chance. Man wolle jetzt die Erkenntnisse aus den vergangenen drei Monaten auswerten.
FDP-Politiker kritisiert Stadt: "Regierung muss Antworten geben"
Der Kreisvorsitzende der FDP Augsburg Ralf Neugschwender hat die Stadt Augsburg für ihren Verkehrsversuch in der Maximilianstraße kritisiert. Er sagte laut einer Mitteilung, Politik gegen die Menschen anstatt mit den Menschen zu gestalten, funktioniere nicht. Der Verkehrsversuch "Autofreie Maxstraße" sei dafür ein gutes Beispiel: "Anstatt dieses grüne Symbolprojekt praxistauglich zu gestalten, hat die CSU dem Koalitionspartner keinerlei Schranken aufgezeigt und die Stadtverwaltung musste wohl zudem noch eine rechtliche Begründung herbeizaubern."
Das Urteil des Verwaltungsgerichts mache jetzt deutlich, dass die Stadt keine belastbaren Zahlen darlegen konnte, die eine Gefahrenlage für die Menschen in der Maxstraße aufzeigen. Von Tempo 20 im verkehrsberuhigten Teil der Maxstraße gehe nach Ansicht des Gerichts keine ernsthafte Gefahr aus. "Aus unserer Sicht brauchen die Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Einzelhandel einen praxistauglichen Zugang zu Wohnungen und Geschäften". Die schwarz-grüne Stadtregierung müsse nun Antworten geben: "Um was geht es wirklich? Um Aufenthaltsqualität oder Gefahrenlagen in der Maxstraße? So wie das Pilotprojekt aktuell angelegt ist, bleiben diese Fragen offen", so Neugschwendner.
Freie Wähler: Hatten vor Verkehrsversuch der CSU gewarnt
Die Freien Wähler Augsburg hatten laut einer Mitteilung als Teil der Fraktion der Bürgerlichen Mitte vor dem Verkehrsversuch in der nördlichen Maxstraße in dieser Form gewarnt und dies insbesondere auch damit begründet, dass für Gewerbetreibende Einbußen zu befürchten seien, da die Kunden sperrige Waren ohne Auto nicht mehr direkt mitnehmen könnten. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes zeige einmal mehr, dass konstruierte Begründungen zur rechtlichen Durchsetzung von ideologischen Wünschen wenig taugten. FW-Stadtrat Hans Wengenmeir sagte laut Mitteilung: "Allein Autos raus aus der Stadt und Parkplätze weg – kann es nicht sein! Gesunder Menschenverstand und ein guter Mix aller Interessen wiegen schwerer als ideologische Inhalte in Koalitionsverträgen".
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