Die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten ist rechtswidrig. Das haben die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Ende Mai entschieden und jetzt darüber informiert. Sie heben damit das Urteil der Regensburger Verwaltungsrichter auf, die die Überwachung für zulässig gehalten hatten. Und sie verpflichten die Stadt Passau, mit der Videoüberwachung aufzuhören.
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Recht auf informelle Selbstbestimmung wird verletzt
Der Grund: Videoüberwachung sei nur dort erlaubt, wo Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. Diese Voraussetzung liege laut Gericht nicht vor. Die Dokumentationen der Stadt zu den Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Klostergarten "würden vielmehr zeigen, dass die Einführung der Videoüberwachung keine nennenswerte Auswirkung gehabt habe", heißt es in der Urteilsbegründung.
Personen, die ihre Freizeit im Klostergarten verbringen und gefilmt werden, würden in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Stadt wollte Videoüberwachung ausdehnen
Das Urteil ist für Kläger und Linken-Stadtrat Josef Ilsanker ein Erfolg. "Ich fühle mich in meinem Rechtsempfinden bestätigt", sagte er dem BR. Nun sei es an der Zeit, Probleme zu bearbeiten und nicht auf Scheinlösungen zu setzen. Für die Stadt dürfte das Urteil ein herber Schlag sein. Sie argumentierte in der Vergangenheit mehrfach, dass das Sicherheitsempfinden der Passanten durch die Videoüberwachung besser geworden sei. Die Verwaltung prüfte bereits, wo sonst noch im Stadtgebiet Überwachung in Frage kommt.
Klostergarten ein Hot Spot
Seit Ende 2018 zeichnen zehn Videokameras alles auf, was zwischen sechs und ein Uhr auf dem Platz neben dem Busbahnhof passiert. Nur bei Veranstaltungen und während des Wochenmarkts werden die Kameras ausgeschaltet. Die Mehrheit der Stadträte hatte sich für die Videoüberwachung eingesetzt, weil sich der Bereich am Klostergarten in den vergangenen Jahren zu einem Treffpunkt für Drogenhandel, öffentlichen Alkoholkonsum und sonstige Ordnungswidrigkeiten entwickelt hatte. Gegner sprachen von "völlig überzogener Überwachung" und von "Eingriffen in Grundrechte".
Die Stadt Passau kann nun eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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