Ein Rauhhaardackel.
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Vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde am Dienstag ein Fall verhandelt: Es ging um eine Tierheimrechnung in Höhe von 14.000 Euro.

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Vor Gericht: Tierheimrechnung über 14.000 Euro für vier Dackel

Vor Gericht: Tierheimrechnung über 14.000 Euro für vier Dackel

Mehr als fünf Jahre andauernde Rechtsstreitigkeiten in Bayreuth könnten nun ihr Ende gefunden haben. Im Mittelpunkt des Falls: eine Frau, die aus Gründen des Tierwohls vier Dackel abgeben musste sowie eine Tierheimrechnung über rund 14.000 Euro.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Franken am .

Seit mehr als fünf Jahren beschäftigen vier Dackel und ihre ehemalige Halterin in Bayreuth das Verwaltungsgericht. Nach mehreren Verfahren könnte nun ein Ende gefunden sein.

Wegen Tierhaltungsverbots: Dackel im Tierheim untergebracht

Im Jahr 2019 hatte das Landratsamt Bayreuth der Frau einen Bescheid zugestellt. Weil das Veterinäramt Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt hatte, wurde die Frau verpflichtet, ihre vier Dackel abzugeben. Zudem verhängte das Landratsamt gegen sie ein Tierhaltungsverbot für Hunde. Die Dackel wurden im Bayreuther Tierheim untergebracht.

Tierhaltungsverbote seien kein absoluter Einzelfall, erklärt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Bayreuth auf Nachfrage von BR24. Ab und zu kommen sie etwa bei "professionellen Tierhaltern" wie Landwirten vor, zum Beispiel wenn Missstände bei der Rinderhaltung festgestellt würden. Bei Privatpersonen und ihren Haustieren gebe es solche Verbote eher selten.

Gründe für Verbote: Misshandlung, nicht artgerechte Haltung

Ausgesprochen werden könnten solche Verbote etwa dann, wenn eine Vielzahl von Katzen oder Hunden in einem zugemüllten Haus gehalten oder wenn Tiere von ihren Besitzerinnen oder Besitzern misshandelt würden. Auch wenn Tiere nicht artgerecht gehalten oder aus falsch verstandener Tierliebe falsch gefüttert würden, könne ein solches Verbot ausgesprochen werden. Auf die Frage, welcher Grund bzw. welche Gründe in diesem Fall vorlagen, gibt der Gerichtssprecher keine weiteren Details.

Rund 14.000 Euro für Unterbringung von vier Dackeln im Tierheim

Die Frau wehrte sich gegen den Bescheid des Landratsamts – dagegen, dass ihr die Hunde weggenommen wurden und auch gegen das Tierhaltungsverbot – und zog vor das Verwaltungsgericht Bayreuth. Dennoch kamen die vier Rauhaardackel im September 2019 ins Bayreuther Tierheim. Wegen des laufenden Verfahrens blieb die Frau aber bis März 2020 offiziell Eigentümerin der Tiere. Erst dann wurde die "Übereignung" an das Tierheim offiziell beschlossen. Inzwischen befindet sich keiner der Hunde mehr im Tierheim, sie seien alle weitervermittelt worden, erklärt eine Sprecherin auf BR-Anfrage.

Im Mai 2020 erhielt die Frau dann eine Rechnung über 14.226,68 Euro. Diese Summe sollte sie für das halbe Jahr bezahlen, in dem die vier Hunde im Tierheim untergebracht waren, aber noch offiziell ihr gehörten. Derartige Unterbringungskosten seien in solchen Fällen gängige Praxis, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Doch die Frau klagte gegen die Rechnung. Weil diese Klage zwischenzeitlich ruhte, wurde über die Sache nun erst am Dienstag am Verwaltungsgericht Bayreuth verhandelt.

Verwaltungsgericht Bayreuth weist Klage ab

Dabei kam die Kammer zu dem Ergebnis, dass die Kosten des Tierheims nicht unverhältnismäßig seien. Die Klage wurde abgewiesen. Pro Hund hatte das Tierheim pro Tag etwa 15 bis 16 Euro veranschlagt. Dazu kamen weitere Kosten, beispielsweise Tierarztrechnungen. Für die Kammer sei dieser Kostensatz nachvollziehbar gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau könne noch Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, so der Gerichtssprecher auf Anfrage.

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