Der Nebenklageanwalt will durchsetzen, dass der Waffenhändler wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wird und zeigte sich unzufrieden mit dem Spruch der Richter. Das Landgericht hatte den Verkäufer der Waffe unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen für schuldig befunden.
Juristisches Neuland
Mit dem Urteil betraten die Richter juristisches Neuland und verurteilten erstmals einen Waffenhändler für eine Tat, an der er nicht beteiligt war. Er hatte dem Münchner Amokläufer im Darknet die Pistole verkauft, mit der der jugendliche Täter im Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und dann sich selbst erschoss.