Bildrechte: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe
Bildbeitrag

Waffenhändler Philipp K. vor dem Landgericht München

Bildbeitrag
>

Waffenhändler-Prozess: Anwalt kündigt Revision an

Waffenhändler-Prozess: Anwalt kündigt Revision an

Im Verfahren gegen den Waffenlieferanten für den Münchner Amokläufer ist das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen. Ein Anwalt der Nebenklage kündigte Revision gegen das heutige Urteil an. Er will eine Verurteilung wegen Mordes.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Der Nebenklageanwalt will durchsetzen, dass der Waffenhändler wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wird und zeigte sich unzufrieden mit dem Spruch der Richter. Das Landgericht hatte den Verkäufer der Waffe unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen für schuldig befunden.

Juristisches Neuland

Mit dem Urteil betraten die Richter juristisches Neuland und verurteilten erstmals einen Waffenhändler für eine Tat, an der er nicht beteiligt war. Er hatte dem Münchner Amokläufer im Darknet die Pistole verkauft, mit der der jugendliche Täter im Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und dann sich selbst erschoss.