Ein 32 Jahre alter Mann muss wegen Tierquälerei für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Das entschied das Landgericht in Weiden am Mittwoch. Der Mann stand in dem Fall bereits zum dritten Mal vor Gericht.
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Tierquäler voll schuldfähig
Nachdem im Februar 2022 das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in Nürnberg das zweitinstanzliche Urteil des Landgerichts Weiden aufgehoben hatte, wurde nun erneut verhandelt. Im November 2021 war der Mann in Weiden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen gingen er und die Staatsanwaltschaft in Berufung.
Der Senat des Obersten Landesgerichts hatte damals ausdrücklich betont, dass das Strafmaß von drei Jahren grundsätzlich angemessen sei. Jedoch sollte ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Mannes erstellt werden. Sollte ihm verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit bescheinigt werden, wäre statt einer Haft die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung im Raum gestanden.
Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Tierquäler voll schuldfähig ist. Da am Ende beide Seiten ihre Berufung zurückzogen, ist das erste Urteil vom 2. September 2021 rechtskräftig.
Besonders grausame Gesinnung
Berücksichtigt wurde beim Strafmaß damals, dass der Mann vorbestraft war und dass sowohl die Tatausführung wie auch die Gesinnung des Mannes - der sich über die Qualen der Tiere amüsierte - besonders grausam waren, sagte ein Sprecher. Positiv wurde jetzt gewertet, dass der Angeklagte seine Berufung ebenfalls zurückgezogen hat, was quasi einem Schuldeingeständnis gleichkomme.
Der 32-Jährige hatte 2020 Ratten und Vögel in einer Zoohandlung gekauft und diese auf sadistische Weise zu Tode gequält. Außerdem fertigte er Videos von seinen Taten an. Die Filmsequenzen schickte er damals an eine Bekannte, die damit zur Polizei ging.
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