Eine Sofortfahndung gibt es, wenn ein Verbrechen nur eine kurze Zeit zurückliegt und der Straftäter noch in der Nähe des Tatorts vermutet wird. Bei der Sofortfahndung werden alle relevanten Dienststellen um Unterstützung gebeten, etwa benachbarte Inspektionen von Landes- und Bundespolizei, aber auch Kräfte von Zoll und Feuerwehr.
Am Tatort und darüber hinaus
Bei der sogenannten Tatortbereichsfahndung wird die nähere Umgebung um den Tatort untersucht, wenn die Vermutung besteht, der Täter könnte sich noch dort aufhalten. Die Ringalarmfahndung erfasst die weitere Umgebung.
Fahndungsringe
In einem festgelegten Radius werden an Straßen oder Bahnhöfen Kontrollstellen errichtet. Dieser Ring kann 20, aber auch 50 Kilometer um den Tatort herum eingerichtet werden. Wie die Großfahndung sich konkret gestaltet, hängt auch von mehreren Faktoren ab: Sind das Fluchtfahrzeug und die Fluchtrichtung bekannt? Liegt eine Beschreibung des Täters vor? Liegt der Tatort in ländlicher oder städtischer Umgebung?
Hubschrauber mit Wärmebildkamera
Generell sind alle verfügbaren Kräfte im Einsatz, oft auch Hubschrauber, die aus der Luft nach flüchtenden Fahrzeugen oder verdächtigen Personen Ausschau halten. Hubschrauber mit Wärmebildkamera haben zudem die Möglichkeit, bei Nacht flüchtende Straftäter etwa in Waldgebieten auszumachen.
Mitunter wird die Großfahndung von einem öffentlichen Aufruf begleitet, so dass Hinweise aus der Bevölkerung zu konkreten Fahndungsmaßnahmen führen können.
Auch über Staatsgrenzen hinweg
Sollte ein flüchtender Straftäter ausgemacht sein und dieser keine Anstalten machen, sich zu stellen, kommt es zur direkten Verfolgung, der sogenannten "Nacheile“. Dabei spielen Landesgrenzen keine Rollen mehr. Durch Abkommen mit Österreich und Tschechien ist es der bayerischen Polizei möglich, Straftäter über die Landesgrenze hinweg bis in die Nachbarländer zu verfolgen. Und umgekehrt.