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Urteil in Hof: Zwölf Jahre Haft für tödliche Beil-Attacke

Urteil in Hof: Zwölf Jahre Haft für tödliche Beil-Attacke

Ein 66-jähriger Oberfranke muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. So lautet das Urteil des Landgerichts Hof. Er hatte seine Lebensgefährtin brutal mit einem Beil erschlagen.

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Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Für die tödliche Beil-Attacke auf seine Lebensgefährtin ist ein 66 Jahre alter Oberfranke vor dem Landgericht Hof zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Da das Gericht gleichzeitig die Unterbringung in einer Alkohol-Entzugsklinik angeordnet hat, könnte der Mann – nach einer erfolgreichen Therapie – beriets nach sechs Jahren wieder auf freien Fuß kommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tat gestanden

Der 66-Jährige hatte im vergangenen Sommer seine 73 Jahre alte Lebensgefährtin mit einem Beil erschlagen. Er soll laut Staatsanwaltschaft mindestens 22 Mal auf den Kopf und 15 Mal auf den Körper der Frau eingeschlagen haben. Zu Prozessbeginn hatte der Mann die Tat weitgehend gestanden. Lediglich der Heftigkeit des Angriffs hatte der Mann widersprochen. Der Staatsanwalt hatte 14 Jahre gefordert, der Verteidiger plädierte auf sieben Jahre. Der Familie der Getöteten ist das Urteil zu milde, betonte deren Anwalt Dominik Ruf im BR-Gespräch. Er hatte wegen Totschlags in einem besonderes schweren Fall eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert.

Keine Erklärung für die Tat

Warum der Mann die Frau getötet hat, mit der er sieben Jahre harmonisch zusammengelebt habe, sei auch nach dem Prozess weitgehend unklar, so der Vorsitzende Richter. Zeugen hatten im Prozess erklärt, dass der Mann trotz seines massiven Alkoholkonsums über Jahrzehnte hinweg nie gewalttätig geworden sei. Auslöser für die Tat waren wohl Streitigkeiten um Geld. Der Angeklagte hatte im Prozess erklärt, er bereue die Tat und könne sich das Geschehen nicht erklären.

Nachbarin entdeckte Leiche

Die Leiche der Frau wurde erst einen Tag später an Fronleichnam 2017 von einer Nachbarin im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses entdeckt. Der Angeklagte soll sich nach der Ermordung am Computer Pornos angeschaut, weiter erheblich Alkohol getrunken und sich dann ins Bett gelegt haben. Dort wurde er dann von der Polizei festgenommen.