Um die Stickoxid-Belastung in deutschen Städten zu senken, können Fahrverbote für Dieselautos verhängt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Hamburg will erste Straßen bereits ab April für Dieselfahrzeuge sperren, Stuttgart ab Ende des Jahres. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte, dass eine direkte Rechtsgrundlage für einen sofortigen Erlass von Fahrverboten für Kommunen aus dem Urteil nicht zu entnehmen sei. Jetzt sei erst einmal der Freistaat gefragt.
Im belagerten syrischen Rebellengebiet Ost-Ghuta ist schon die erste fünfstündige Feuerpause nicht eingehalten worden. Obwohl Syriens Verbündeter Russland die Waffenruhe ausgerufen hatte, hielten sich die Regierungstruppen offenbar nicht daran. Wie Aktivisten meldeten, beschossen sie Ost-Ghuta aus der Luft und mit Artillerie. Dabei soll ein Kind getötet worden sein. Weitere Menschen wurden verletzt. Eine unabhängige Bestätigung gibt es angesichts der Kämpfe nicht.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben ein Ende des Geoblockings beim Einkaufen im Internet beschlossen. Sie bestätigten damit einen Beschluss des Europäischen Parlaments. Bisher dürfen Online-Händler Kunden aus einem anderen Staat Bestellungen verweigern. Das Verbot dieser Praxis wird voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft treten.
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage der AfD gegen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka stattgegeben. Durch eine Mitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums habe Wanka die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, urteilte das höchste deutsche Gericht. Die CDU-Politikerin hatte im Herbst 2015 dazu aufgerufen, der AfD wegen eines Demo-Aufrufs gegen die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Merkel "die rote Karte zu zeigen". Zwar habe die Bundesregierung das Recht, unangemessene Vorwürfe zurückzuweisen, heißt es in dem Urteil. Dies müsse aber in sachlicher Form geschehen. Die Presseerklärung Wankas habe sich jedoch auf die abwertende Qualifizierung der AfD beschränkt.
Das Justizopfer Gustl Mollath will seine Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat nun auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Wie sein Anwalt mitteilte, besserte die Staatsregierung trotz des Drängens von Ministerpräsident Seehofer ihr Angebot nicht nach. Eine Entschädigung von 170.000 Euro hält Mollath für unzureichend, weil damit weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei.