Beamte dürfen auch in Zukunft nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken. Das Beamtenstreikverbot ist nach Überzeugung des Zweiten Senats untrennbar mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in Deutschland verbunden.
"Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft.“ Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Voßkuhle wies aber darauf hin, dass Beamte zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden dürfen.
Lehrer hatten geklagt
Die Beschwerdeführer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Die Lehrer wurden bei ihren Verfassungsbeschwerden von der Bildungsgewerkschaft GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützt. Von rund 800 000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte.