Bildrechte: pa/dpa/Rehan Khan
Bildbeitrag

Pakistanische Zeitung vermeldet den Tod Osama Bin Ladens am 2. Mai 2011

Bildbeitrag
>

Abgeschobener Ex-Leibwächter Bin Ladens soll zurück

Abgeschobener Ex-Leibwächter Bin Ladens soll zurück

Das juristische Tauziehen um den früheren Leibwächter von Al-Kaida-Chef Bin Laden, geht weiter. Er wurde abgeschoben, obwohl ein Gericht das vorher verboten hatte. Nun wird darüber gestritten, ob er zurückgebracht werden muss.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Er war der Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama Bin Laden und er wird von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft. Sami A. lebte dennoch seit Jahren in Deutschland. Über die Abschiebung des zuletzt in Bochum wohnenden Tunesiers war bereits seit vier Jahren gestritten worden. Am Freitag nun war es soweit. 

Sami A. von Düsseldorf aus abgeschoben

In Begleitung von Bundespolizisten wurde Sami A. mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien ausgeflogen. Doch diese Abschiebung ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen grob rechtswidrig.

Sie verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Deshalb sei Sami A. "unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen".

In Tunesien droht Sami A. Folter

Denn Tunesien habe nicht diplomatisch verbindlich versichert, dass dem ehemaligen Leibwächter in dem nordafrikanischen Land keine Folter drohe, hieß es zur Begründung. Das Flüchtlingsministerium in Nordrhein-Westfalen will nun Beschwerde gegen diesen Gerichtsbeschluss einlegen.

Vom Leibwächter zum salafistischen Prediger?

Gleich nach seiner Ankunft in Tunesien war Sami A. von den Behörden in Gewahrsam genommen worden. Diese ermitteln jetzt, ob er an extremistischen Aktivitäten in Deutschland beteiligt gewesen ist. Hier lebte Sami A. seit Jahren mit Frau und Kindern. Er soll sich dabei als salafistischer Prediger betätigt haben.

Der Tunesier bestritt diese Vorwürfe stets. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

Schuster (CDU): Gericht von Eifer geleitet

Seine Anwälte begrüßten die Gerichtsentscheidung aus Gelsenkirchen. Ganz anders sieht das der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster. In der Mitteldeutschen Zeitung sagte er, das Gericht habe sich von Eifer leiten lassen. Immerhin handele es sich bei Sami A. um einen ausreisepflichtigen Gefährder mit Al-Kaida-Ausbildung.

Das Ministerium für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen setzte sich indes gegen Vorwürfe zur Wehr, Sami A. rechtswidrig abgeschoben zu haben. Nach dem Aufenthaltsgesetz sei die Ausländerbehörde dazu verpflichtet gewesen, hieß es. 

Offen ist, ob Tunesien seinen Staatsbürger überhaupt nach Deutschland zurückschicken würde. Aus tunesischen Regierungskreisen heißt es laut Bild-Zeitung, aufgrund der Vorwürfe sei es kaum vorstellbar, dass Sami A. so einfach nach Deutschland zurück könne.