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Verbotenen Stadt in Peking

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Attraktionen gestrichen: Kunden bekommen Reisekosten zurück

Wenn plötzlich entscheidende Sehenswürdigkeiten wie die Verbotene Stadt in Peking aus dem Besichtigungsprogramm einer Reise gestrichen werden, dürfen Kunden eine ganze Reise kostenlos stornieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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Der BGH urteilte, dass dies als erheblicher Mangel einzustufen sei und den kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Reise rechtfertige. Im vorliegenden Fall ging es um eine China-Rundreise, die ein Paar für den Sommer 2015 gebucht hatte.

Als der Veranstalter ihnen kurz vor Reisebeginn eröffnete, dass ausgerechnet die beiden Pekinger Hauptsehenswürdigkeiten Verbotene Stadt und Platz des Himmlischen Friedens wegen einer Militärparade nicht besucht werden könnten, sagten sie die Reise ab. Vor dem BGH klagten sie auf Reisekostenerstattung von 3.298 Euro und bekamen jetzt recht. Der BGH folgte damit der Entscheidung der beiden Vorinstanzen.