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Fahrzeuge mit der Aufschrift der Firma Mytaxi

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Bundesgerichtshof erlaubt Rabattgutscheine für Taxifahrten

Taxi-Apps dürfen weiterhin Rabattaktionen wie etwa Fahrten zum halben Preis anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben.

Derartige Rabattaktionen würden nicht gegen die Preisbindung im Taxigewerbe verstoßen, entschieden die Richter. Auch würden andere Taxiunternehmen nicht verdrängt, weil die Aktionen zeitlich und räumlich beschränkt gewesen seien, sagte der stellvertretende Vorsitzende Richter, Schaffert, bei der Urteilsverkündung.

Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs

Geklagt hatte die Genossenschaft Taxi Deutschland mit Sitz in Frankfurt. Sie ist ein Zusammenschluss klassischer Taxizentralen. Die Genossenschaft argumentierte, wegen der Preisbindung im Taxigewerbe könnten Fahrer keine günstigeren Fahrten anbieten. Das sei unlauterer Wettbewerb.

Der Anbieter MyTaxi dagegen argumentierte: Tatsächlich hätten die Fahrer - bis auf sieben Prozent Vermittlungsgebühr - den vollen Tarif erhalten.

OLG Frankfurt hatte Rabatte verboten

2014 und 2015 hatte MyTaxi vier Werbeaktionen in Großstädten veranstaltet. Dabei konnten Kunden zum halben Preis fahren, wenn sie die Fahrt über die App des Unternehmens buchten. Die Taxifahrer bekamen von der Firma den restlichen Fahrpreis erstattet, mussten allerdings besagte Vermittlungsgebühr zahlen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Rechtsstreit im vergangenen Jahr noch anders entschieden und die Rabattaktion von MyTaxi untersagt. Dieses Urteil hob der BGH jetzt auf.

Urteil auch für Uber und Co. interessant

Die Firmen-Tochter des Daimler-Konzerns, MyTaxi, kann damit ihr - nach eigenen Angaben - "expandierendes Taxigeschäft" weiter ausbauen. Das 2009 gegründete Start-Up arbeitet demnach bereits mit 18.000 Taxifahrern in Deutschland zusammen.

Den Prozess dürften auch andere, neue Fahrdienste wie der US-Dienst Uber oder Mietwagenfirmen, interessiert beobachtet haben. Für sie geht es auch darum, die Quasi-Monopolstellung der Taxis in Deutschland zu brechen.