Bildrechte: pa / dpa / Lena Klimkeit
Bildbeitrag

NGO-Retter im Mittelmeer

Bildbeitrag
>

Deutschland warnt Libyen vor Rechtsverstoß bei Seenotrettung

Deutschland warnt Libyen vor Rechtsverstoß bei Seenotrettung

Die Bundesregierung hat sich in den Streit um Seenotrettungen zwischen Nichtregierungsorganisationen und Libyen eingeschaltet. Die Einrichtung einer Sperrzone durch Libyen sei zwar grundsätzlich möglich, dürfe aber nicht das Völkerrecht verletzen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

"In Gesprächen mit Libyen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es durch die Einrichtung eines libyschen Such- und Rettungsbereichs nicht zu völkerrechtswidrigen Einschränkungen von Seenotrettungen durch Nichtregierungsorganisationen kommen darf", sagte eine Sprecherin der "Welt". Allerdings verstoße die Einrichtung eines solchen Such- und Rettungsbereichs nicht gegen Seevölkerrecht. Auch Libyen dürfe grundsätzlich einen solchen Bereich einrichten. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, prüfe derzeit die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO).

70-Meilen-Zone

Vergangene Woche hatte die libysche Regierung angekündigt, eine "Such- und Rettungszone" vor der eigenen Küste einzurichten. Ausländische Schiffe müssten dieser Sperrzone fernbleiben. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation "Save the Children" soll sich die neu eingerichtete Such- und Rettungszone, die de facto einer Sperrzone gleichkomme, bis auf 70 Seemeilen vor der libyschen Küste erstrecken. Die Regierung in Tripolis drohte Nichtregierungsorganisationen mit Konsequenzen, sollten sie ohne Autorisierung in diese Zone eindringen.

Drei NGOs steigen aus

Nach der Ankündigung aus Libyen warnte die Leitstelle für Seenotrettung in Rom freiwillige Helfer vor dem Eindringen in die neu geschaffene Zone. In der Folge kündigten drei Nichtregierungsorganisationen - darunter "Ärzte ohne Grenzen" - an, wegen der Drohungen vorläufig keine Hilfseinsätze vor der libyschen Küste mehr zu fahren.

Juristen skeptisch

Seevölkerrechtsexperte Erik van Doorn von der Universität Kiel hält die Ankündigung aus Libyen für fragwürdig. Lediglich innerhalb einer Zwölf-Seemeilen-Zone vor seiner Küste habe ein Staat Hoheitsgewalt, danach gelte bis zur Grenze von 24 Seemeilen eine sogenannte Anschlusszone. Alles, was weiter entfernt liege, sei internationales Gebiet. "Hier gilt die Freiheit der Meere", sagte van Doorn der "Welt". Auch Till Markus, Rechtswissenschaftler an der Universität Bremen, betonte: "Grundsätzlich gibt es qua Völkerrecht eine Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber Personen, die auf See in Lebensgefahr oder Not geraten sind. Daran ändert auch keine 'Search and Rescue Zone' etwas."