Der Bundesrat hat das Heizungsgesetz gebilligt. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, scheiterte. Somit kann das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten.
Der Bundestag hatte das Gebäudeenergiegesetz, umgangssprachlich als Heizungsgesetz bezeichnet, bereits vor drei Wochen beschlossen - nach langen Konflikten innerhalb der Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Vor allem die FDP hatte wesentliche Änderungen am ursprünglichen Entwurf durchgesetzt.
CSU kritisiert angebliche Benachteiligung von Holzheizungen
Der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU), sagte im Bundesrat: "Selten hat ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land derart verunsichert und verärgert." Er kritisierte außerdem, dass bei der künftigen staatlichen Förderung Holzheizungen benachteiligt werden sollen. Holz spiele aber vor allem in ländlichen Räumen beim Heizen noch eine wichtige Rolle. Die neue Förderrichtlinie befindet sich innerhalb der Bundesregierung derzeit noch in der Abstimmung.
Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) nannte das Verfahren zum Heizungsgesetz einen "traurigen Tiefpunkt" in der Geschichte der Gesetzgebung in Deutschland. Es seien weiter viele Fragen offen.
Heizungsgesetz gilt erst einmal nur für Neubaugebiete
Das Gebäudeenergiegesetz soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten, so die Bundesregierung. Es zielt darauf ab, durch einen Austausch von Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt das Heizen in Deutschland klimafreundlich zu machen. Das Gesetz sieht vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das Gesetz gilt ab 2024 unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll.
Neuer Gesetzentwurf: Städte müssen Wärmepläne vorlegen
Der Bundesrat beriet erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Länderkammer muss nicht zustimmen, was die Einflussnahme schwieriger macht.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, Städte unter 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028. Für kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern soll es vereinfachte Verfahren geben können. Die Länder sollen vorsehen können, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann.
Kritiker fürchten Überforderung der Städte und Kommunen
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, Deutschland hinke bei der Wärmeplanung hinterher. Die Menschen müssten wissen, ob ihre Häuser etwa an ein Fernwärmenetz angebunden werden. Die Umsetzung der Wärmeplanung sei aber mit dem Gesetzentwurf in Gefahr. Woidke verwies auf unterbesetzte Ämter und Behörden sowie überlastete Ingenieur- und Planungsbüros. Die Fristen müssten dringend verlängert werden, vor allem für kleinere Kommunen. Eine Empfehlung des Bundesrats-Bauausschusses, die Fristen zu verlängern, fand im Plenum keine Mehrheit.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) zufolge stellt der Gesetzentwurf die Kommunen vor eine große Herausforderung, finanziell und personell. Es gebe aber keine Übernahmegarantie für die Kosten durch den Bund.
Geywitz: Wärmeplanungsgesetz bringt Klarheit für Hausbesitzer
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte, das Wärmeplanungsgesetz bringe einen entscheidenden Fortschritt zur Modernisierung des Gebäudesektors. Eine Wärmeplanung schaffe mehr Klarheit für alle Hauseigentümer. Es würden bei den Bürgerinnen und Bürgern keine Daten abgefragt, sondern nur solche Daten genutzt, die bei Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfeger bereits vorliegen. Ob es längere Fristen gebe, liege nun beim Bundestag. Der Bund gebe zudem finanzielle Hilfen.
Mit Informationen von dpa
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!