Verbraucher bekommen mit der sogenannten Musterfeststellungsklage eine neue Möglichkeit, gegen Unternehmen vorzugehen. So sollen sie einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können, ohne selbst einen Prozess führen zu müssen. Diese gerichtliche Auseinandersetzung können dann bestimmte Verbraucherschutzverbände übernehmen.
Voraussetzungen für die Musterfeststellungsklage
Damit Verbraucher von der neuen Regelung Gebrauch machen können, muss eine gewisse Zahl von Menschen betroffen sein. Dann kann der ensprechende Verband die Fälle von zehn Betroffenen ausführlich aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene bei einem Klageregister anmelden. Nur wenn diese Schwelle erreicht wird, kann eine Musterfeststellungsklage durchgeführt werden. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit Betroffene des VW-Skandals noch davon profitieren. Ihre Schadenersatzansprüche verjähren nämlich Ende dieses Jahres.