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Bundesverfassungsgericht: Corona-Notbremse war rechtens

Bundesverfassungsgericht: Corona-Notbremse war rechtens

Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht bekanntgegeben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien verhältnismäßig gewesen, heißt es in der veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Auch das Verbot von Präsenzunterricht habe das Recht auf schulische Bildung nicht verletzt. (AZ: 1 BvR 781/21, 971/21 u.a.)

Schulschließungen gegenüber Gemeinwohl verfassungsgemäß

Nach Einschätzung der Karlsruher Richter waren die Ausgangsbeschränkungen sowie vom Bund angeordneten Schulschließungen zwar Eingriffe in die Grundrechte. Das Schutzkonzept habe aber "in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen" gedient, heißt es in der Entscheidung. Das Verbot von Präsenzunterricht sei "formell und materiell verfassungsgemäß" gewesen.

Auch FDP-Bundestagsabgeordnete unter Klägern

Im Mai hatte der Erste Senat in einem Eilverfahren den Stopp der Maßnahmen abgelehnt. Jetzt entschied er in der Hauptsache. Unter den Klägern waren auch zahlreiche Bundestagsabgeordnete der FDP. Über Schließungen im Einzelhandel und Verbote von Präsenz-Kulturveranstaltungen hat der Erste Senat noch nicht endgültig entschieden. Diese Verfahren sind noch anhängig.

Wegen hoher Corona-Inzidenzzahlen waren am 23. April 2021 Regelungen über nächtliche Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen in Kraft getreten: Überschritt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Inzidenzwert von 100, durften in den betroffenen Städten oder Landkreisen Personen ihre Wohnungen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr morgens nur aus wichtigem Grund verlassen. Amateursport von Einzelpersonen blieb allerdings bis 24.00 Uhr erlaubt.

Familien durften sich maximal mit einer Person aus einem fremden Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren wurden dabei nicht mitgezählt. Weiter wurden Schulschließungen beschlossen, wenn der Inzidenzwert an mehreren Tagen in der betroffenen Region über 165 lag. Die Maßnahmen endeten zum 30. Juni 2021.

Braun pocht nach Karlsruher Corona-Urteil auf Bundesnotbremse

Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun pocht als Reaktion auf die Karlsruher Beschlüsse im Vorfeld des Bund-Länder-Gipfels zur Corona-Lage auf eine bundesweit einheitliche Notbremse im Kampf gegen die grassierende vierte Pandemiewelle. "Wir brauchen jetzt eine Notbremse, die bundesweit nach einheitlichen und für die Bürger nachvollziehbaren Regeln funktioniert", sagte Braun am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Das Urteil macht deutlich, dass verbindliches bundeseinheitliches Handeln in der Corona-Krise möglich ist. Und ich füge hinzu: In der aktuellen, schwierigen Situation ist es auch erforderlich."

Nur mit einem bundesweit einheitlichen Vorgehen könne eine fortgesetzte Überlastung des Gesundheitssystems abgewendet werden, betonte Braun. "Der Verweis auf die Handlungsmöglichkeiten einzelner Länder mancher Ampelpolitiker empfinde ich als Flucht aus der gemeinsamen Verantwortung", kritisierte er zugleich. Ähnlich hat sich mittlerweile der bayerische Ministerpräsident Markus Söder geäußert.

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