Buschmann verteidigt Vorschlag zu Fahrerflucht
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Buschmann verteidigt Vorschlag zu Fahrerflucht

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Keine Straftat? Buschmann verteidigt Vorschlag zu Fahrerflucht

Bundesjustizminister Buschmann hat seinen Vorschlag verteidigt, Unfallflucht bei Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzusetzen. Damit könne der Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden reduziert werden.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seinen Vorschlag verteidigt, Unfallflucht ohne Personenschaden nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Damit könne der Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte reduziert werden, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Delikte wie Unfallflucht gelten derzeit als Straftaten, unabhängig davon, ob Menschen verletzt wurden.

Bußgeld statt Geldstrafe

"Auch weiter dürfte sich niemand einfach vom Acker machen, sondern es ginge darum, den Schaden und seine Beteiligung auf modernem Weg festzuhalten", sagte Buschmann. Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich von einem Unfallort entfernen, bevor Polizei oder der Unfallgegner dorthin kommen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft.

Das könnte, wenn die Überlegungen aus dem Justizministerium tatsächlich umgesetzt werden sollten, künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Ordnungswidrigkeiten werden nur mit einem Bußgeld belegt.

Digitale Meldung als Alternative?

Als Alternative bringt das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer Meldestelle ins Spiel, bei der bei Fällen ohne Personenschaden digitale Meldungen mit Fotos des Schadens und ordnungsgemäßer Identifikation einzureichen sind.

Letztlich gehe es ja nur darum, "dass niemand auf einem Schaden sitzenbleibt, den ein anderer verursacht", so Buschmann. "Dann ist klar, wer am Unfall beteiligt war und gleichzeitig kann der Aufwand für die Polizei und den Einzelnen reduziert werden."

Versicherer skeptisch

Versicherer hatten bei Bekanntwerden der Idee angemahnt, die Möglichkeiten der Beweissicherung nicht einzuschränken. "Unfallursache und -hergang müssen sich zweifelsfrei feststellen lassen", hatte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gesagt.

Das gelte etwa für die Frage, ob Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren. "Die Fahrtüchtigkeit des Unfallverursachers kann nur unmittelbar nach dem Unfall festgestellt werden." Auch Politiker etwa von CDU und Grünen hatten Zweifel und Kritik an dem Vorschlag geäußert.

ADAC begrüßt Buschmanns Vorschlag

Zustimmung für den Vorschlag von Justizminister Buschmann kommt hingegen vom ADAC. Die Ahndung einer einfachen Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit führe nicht zur Schlechterstellung der Geschädigten. Es gehe dabei nur um Sachschäden, teilte ein Sprecher des Automobilclubs mit.

"Wer heute nach einem Parkrempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt – er hätte eine 'angemessene Zeit' warten müssen. Das geht an der Realität vorbei", so der Sprecher weiter. Nach Ansicht des ADAC würde eine digitale Meldestelle für Schäden mit Fotos und ordnungsgemäßer Identifikation die nachträgliche Schadensmeldung erleichtern.

Buschmann will Strafgesetze überprüfen

Das Justizministerium prüft derzeit auch für andere Straftatbestände wie das Schwarzfahren, ob sie nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden sollten. "Jahrelang gab es immer nur neue Strafgesetze", sagte Buschmann der Mediengruppe Bayern. "Niemand hat ernsthaft die Frage gestellt, ob die alten so noch Sinn machen." Wann Buschmann einen Entwurf für die geplante Reform des Strafgesetzbuches vorlegen wird, steht noch nicht fest.

Mit Informationen von dpa und AFP

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