Weil er sich selbst den Abstieg nicht mehr zutraute, musste ein 26 Jahre alter Wanderer gestern Abend vom Sonnenkopf gerettet werden. Der junge Mann rief zunächst gegen 19.30 Uhr einen Bekannten an und bat ihn um Hilfe. Dieser kontaktierte die Bergwacht, die den verirrten Wanderer darauf hinwies, dass er die Kosten des Einsatzes würde tragen müssen, woraufhin er den Einsatz ablehnte.
Am späten Abend greift die Bergwacht ein
Gegen 21.45 Uhr veranlassten die Bergwacht und die alpine Einsatzgruppe der Polizei einen Bergungseinsatz, wie die Polizei mitteilt "aufgrund der fortgeschrittenen Zeit, der niedrigen Temperaturen und der mangelnden Ausrüstung des Mannes". Kurz nach Mitternacht wurde er gerettet, jetzt werde eine mögliche Auferlegung der Einsatzkosten geprüft, so die Polizei.
💬 Mitdiskutieren lohnt sich: Die folgende Passage hat die Redaktion aufgrund eines Kommentars des Nutzers "Schwarzerpeter" im Rahmen des BR24 Projekts "Dein Argument" ergänzt.
Die Bergwacht unterscheidet grundsätzlich zwischen Sondereinsätzen, etwa wenn Wanderer sich verstiegen haben oder erschöpft sind, und Notfalleinsätzen, wenn Menschen verletzt sind oder medizinische Hilfe brauchen. Diese Notfalleinsätze werden von der Krankenkasse bezahlt. Wenn die Geretteten unverletzt sind, dann müssen sie die Kosten für den Einsatz selbst tragen – außer sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung, etwa über den DAV.
Die Bergwacht ruft man in Bayern nicht direkt, sondern über die 112. Und Roland Ampenberger, Pressesprecher der Bergwacht Bayern, stellt klar: "Wenn jemand die 112 anruft, gehen wir davon aus, dass er gerettet werden will - und dass die Frage nach den Kosten in diesem Moment sekundär ist." Um abzuklären, welche Hilfe die Person brauche, versuche die Bergwacht immer, Kontakt zu ihr aufzunehmen, bevor der Rettungseinsatz startet. "Wenn jemand sagt, er ist in Not, dann rückt die Bergwacht aus und leistet bestmögliche Hilfe, egal ob sich die Person verletzt hat oder aus anderen Gründen in Not geraten ist", so Ampenberger. Für die Bergwacht spielt diese Frage also keine Rolle – für die Krankenkasse schon. 💬
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