Kostenlose Corona-Schnelltests an Teststationen oder in Apotheken gibt es seit dem 30. Juni nur noch für bestimmte Gruppen. Das legt die neue Corona-Testverordnung fest, die nun in Kraft getreten ist.
Corona-Bürgertests ab 30. Juni für drei Euro
Bisher haben alle Bürgergerinnen und Bürger Anspruch auf mindestens eine kostenlose Corona-Bürgertestung pro Woche - unabhängig davon, ob Corona-Symptome vorliegen oder wie der Impf- oder Genesenenstatus ist. Dieses kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, "ausgesetzt". Jetzt müssen sich die meisten Personen mit drei Euro an den Kosten beteiligen.
Bürgertest: Von geschultem Personal durchgeführt, mit Testnachweis
Die Bürgertestungen werden an Teststationen oder Apotheken von geschultem Personal durchgeführt. Es sind sogenannte PoC-Tests: PoC steht für Point of Care. Diese Schnelltests werden also vor Ort an der Teststation oder Apotheke ausgewertet und nicht in ein Labor geschickt. Die getestete Person bekommt einen Testbescheid, der als Nachweis genutzt werden kann.
Bei privat durchgeführten Schnelltests aus der Drogerie oder dem Supermarkt gibt es diesen Nachweis nicht, dennoch dienen sie der Prävention vor Infektion und Krankheit. "Antigen-Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – insbesondere auch da, wo sich Menschen möglicherweise ohne Maske begegnen – etwa bei einem privaten Besuch oder einer Feier", schreibt das Bundesgesundheitsministerium zum Anwendungsgebiet.
Wann soll man den Corona-Schnelltest für drei Euro machen?
Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen "Veranstaltung in einem Innenraum" am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Meldung in seiner Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu treffen.
Beim Drei-Euro-Test muss unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Dies müsse "glaubhaft" gemacht werden. Als Beleg kann gegebenenfalls ein Konzertticket vorgezeigt werden. Einige Anlässe werden sich vermutlich nicht eindeutig belegen lassen.
Für Risikogruppen sind Corona-Schnelltests weiterhin kostenlos
Nicht alle müssen die drei Euro für einen Corona-Schnelltest an einer Teststation oder Apotheke dazuzahlen. Die Ausnahmen, für die es weiterhin kostenlos ist, sind:
- Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel.
- Haushaltsangehörige von Infizierten
- Kinder bis fünf Jahre
- Pflegende Angehörige
- Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Besucher und Bewohner von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken
- Menschen mit Behinderung und deren Betreuer
- Personen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.
Unterschied, ob Ältere und Vorerkrankte zu Hause oder im Heim besucht werden
Bei dem Besuch von älteren und vorerkrankten Personen unterscheidet die Testverordnung, ob das Treffen in Heimen beziehungsweise Kliniken oder privat stattfindet: Wer Angehörige oder Bekannte in Kliniken oder Pflegeheimen besucht, kann sich weiterhin kostenlos testen lassen. Wer sich aber zum Beispiel zu Hause mit Über-60-Jährigen oder Vorerkrankten zusammenkommt, muss für einen Test drei Euro zuzahlen. Denn: Es mache einen Unterschied, ob man möglicherweise infiziert in eine Klinik oder eine Pflegeeinrichtung gehe oder jemanden zu Hause treffe, erläuterte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa.
Wie muss man sich ausweisen?
Wie bisher muss ein "amtlicher Lichtbildausweis" vorgelegt werden. Nur haben viele Kinder bis fünf noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass, kritisiert etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In der Praxis dürfte es so laufen wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor.
Bayern setzt auf unkomplizierte Nachweise
Bayern will die Nachweispflicht für kostenlose Corona-Tests für pflegende Angehörige ohne große Auflagen umsetzen. "Wichtig ist auch, dass nun den Menschen, die Anspruch auf einen kostenlosen Test haben, keine Steine in den Weg gelegt werden." Die Regelung müsse deshalb so unbürokratisch wie möglich umgesetzt werden, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Bayern setze auf "möglichst niedrigschwellige Nachweise".
Zugleich lobte Holetschek, dass die Bundesregierung anders als zunächst geplant pflegenden Angehörigen und Menschen mit Behinderungen weiterhin kostenlose Tests ermögliche. Dies sei eine bayerische Forderung gewesen.
Warum die Änderung bei den Bürgertests?
Weil es zu teuer wurde. Die Kosten für die Tests hatten nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat betragen. Es gibt diese Bürgertest - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem Frühjahr 2021. "Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind", hatte Finanzminister Lindner den Schritt begründet. Lauterbach zufolge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wäre es fünf Milliarden.
Lauterbach hatte auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Bundesländer die drei Euro für die Bürger übernehmen könnten. Die Länder haben dafür aber nach letztem Stand keine Pläne.
Mit Material der Nachrichtenagentur dpa.
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