Passagiere am Flughafen München stehen an einem Check-in-Schalter an
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Für Geimpfte und Genesene sollen die Testpflicht entfallen

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Corona: Das gilt jetzt bei Reisen innerhalb der EU

Die Reiseregeln in der Europäischen Union werden vereinheitlicht. Seit 1. Februar gelten neue Corona-Empfehlungen. Das haben die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen. Wichtig sollen nicht mehr die Infektionszahlen sein, sondern der Immunisierungsstatus.

Die EU will das Reisen innerhalb Europas einfacher gestalten und den Immunisierungsstatus in den Focus stellen. Seit 1. Februar soll demnach für Geimpfte und Genesene die Testpflicht entfallen. Entsprechende Empfehlungen haben die EU-Staaten beschlossen. Der Haken: Die Erklärung der 27 Mitgliedstaaten ist eben nur eine Empfehlung. Die EU-Staaten werden lediglich aufgefordert, ihre nationalen Regelungen anzupassen. Wenn sie das nicht machen, drohen keine unmittelbaren Strafen.

Reise-Kriterien für Geimpfte

Als geimpft gelten alle, die einen in der EU zugelassenen Corona-Impfstoff erhalten haben. Die letzte Dosis der Grundimmunisierung muss mindestens 14 Tage zurück liegen. EU-Impfnachweise sind seit dem 1. Februar ohne Auffrischungsimpfung nur noch 270 Tage - statt wie bisher 360 Tage - gültig.

Nach Ablauf der 270-Tage-Frist werden Menschen ohne aktuelle Impfung bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt. Wie lange die Auffrischungsimpfung - der sogenannte Booster - gilt, legen die neuen EU-Regeln nicht fest.

Das müssen Genesene beim Reisen in der EU beachten

Als Genesen gelten in der EU alle Personen, deren Corona-Infektion nicht länger als sechs Monate zurück liegt. Um ein gültiges Covid-Zertifikat zu erhalten, brauchen sie einen Genesenennachweis als Beleg, dass das erste positive Testergebnis nicht älter als 180 Tage ist.

In Deutschland gilt der Genesenenstatus seit 15. Januar nur noch für drei Monate. Die politische Diskussion zu diesem Thema ist nach wie vor im Gang.

Ungeimpfte brauchen einen Corona-Test

Auch Ungeimpfte können ein gültiges EU-Zertifikat erhalten, wenn sie beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann auch ein Antigentest anerkannt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Ohne EU-Zertifikat dürfen Kinder unter zwölf Jahren sowie Pendler die Grenzen passieren. Auch Fernfahrer und Seeleute brauchen kein EU-Zertifikat.

Trotzdem länderspezifische Regeln möglich

Da sich die Omikron-Variante mittlerweile in ganz Europa verbreitet habe, soll zudem geprüft werden, ob die wegen der Variante in manchen Mitgliedstaaten eingeführten Reisebeschränkungen aufzuheben sind. Weil Omikron dominiere, seien zusätzliche Auflagen nicht mehr gerechtfertigt, da sie "Reisen in der ganzen EU erschwerten", erklärte die Kommission.

Urlauber sollten sich trotzdem die länderspezifischen Corona-Regeln genau ansehen - vor allem in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts in Berlin. Es obliegt weiterhin den einzelnen Mitgliedsstaaten, ob etwa für Restaurantbesuche oder Hotelübernachtungen ein Corona-Test auch für Geimpfte und Genesene verpflichtend bleibt.

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Keine Corona-Auflagen mehr in Dänemark

Deutschland unterscheidet für die Einreise aktuell noch zwischen Virusvarianten- und Hochrisikogebieten. Geimpfte und Genesene müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht in Quarantäne. Ungeimpfte können sich frühestens fünf Tage nach Einreise freitesten. Derzeit sind alle EU-Länder als Hochrisikogebiete eingestuft, als Virusvariantengebiet ist zur Zeit kein Land eingestuft.

In Dänemark gibt es keine Corona-Beschränkungen mehr: Als erstes EU-Land haben die Dänen alle nationalen Auflagen wie die Gesundheitspass-Pflicht und die Maskenpflicht aufgehoben.

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