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Corona-Maßnahmen: Was das Infektionsschutzgesetz vorsieht

Corona-Maßnahmen: Was das Infektionsschutzgesetz vorsieht

Das Infektionsschutzgesetz gibt dem Bund weitreichende Befugnisse, Beschränkungen wie Ausgangssperren und viele andere Maßnahmen bleiben aber Ländersache. Damit der Bund mehr Handhabe hat, bräuchte es eine Gesetzesänderung - die könnte aber dauern.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das Infektionsschutzgesetz gibt dem Bund weitreichende Spielräume zur Pandemiebekämpfung. Während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die derzeit laut Bundestagsbeschluss besteht, kann Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter anderem Preise für wichtige Medizinprodukte festsetzen und deren Ausfuhr verhindern sowie Vorschriften für Krankenhäuser und Apotheken "zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung" erlassen.

Die bekannten Einschränkungen des Alltags wie Kontaktbeschränkungen und Schließung von Geschäften und Restaurants sind hingegen Ländersache. Laut dem Gesetz sind sie verpflichtet, beim Überschreiten bestimmter Corona-Kennzahlen tätig zu werden - wie genau, ist jedoch nicht festgelegt.

Infektionsschutzgesetz müsste geändert werden

"Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind umfassende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen", heißt es etwa im Gesetz.

Um dem Bund mehr Durchgriffsmöglichkeiten zu geben, müsste daher das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Denkbar wäre auch die Formulierung eines neuen Gesetzes. Beides nähme aber vergleichsweise viel Zeit in Anspruch - und dürfte kaum kurzfristig durchsetzbar sein.

Merkel kritisiert Ministerpräsidenten

Kanzlerin Merkel hatte die Bundesländer am Sonntagabend in einem Interview in der ARD-Sendung "Anne Will" aufgefordert, die zwischen Bund und Länder vereinbarte Notbremse bei steigenden Corona-Infektionszahlen umzusetzen. Sie kritisierte dabei geplante Lockerungsschritte in den Bundesländern und stellte zugleich in den Raum, dass der Bund etwa über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes selbst die Initiative ergreifen könnte. Zustimmung bekam Merkel dabei von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder.

  • Lesen Sie hier: Harter Corona-Kurs - Merkel droht Bundesländern

SPD-Fraktion reagiert zurückhaltend auf Merkel-Vorstoß

Die SPD im Bundestag reagiert verhalten auf die Gedankenspiele der Kanzlerin zu genaueren Vorgaben für die Länder bei der Pandemie-Bekämpfung. "Ich bin mehr als überrascht von den Überlegungen der Kanzlerin, das Infektionsschutzgesetz zu ändern", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der dpa in Berlin. "Wir als SPD-Fraktion haben lange auf Änderungen gedrängt und sind dabei stets auf Widerstand in der Union und besonders im Kanzleramt gestoßen."

Ob die SPD die Pläne unterstützen könne, hänge sehr von den Details ab, sagte Wiese. "Noch habe ich keinen Vorschlag auf dem Tisch." Zudem bedürfe eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Zustimmung des Bundesrates. "Das kann man nicht einfach bei Anne Will mal eben so entscheiden."

Laschet verteidigt nach Merkels Kritik Kurs in der Corona-Pandemie

Nach der Merkel-Kritik am Kurs mancher Länder in der Corona-Pandemie hat CDU-Chef Armin Laschet sein Vorgehen als NRW-Ministerpräsident verteidigt. "Nordrhein-Westfalen hat die Notbremse flächendeckend verpflichtend für alle Landkreise umgesetzt", sagte Laschet am Montag nach einer CDU-Präsidiumssitzung. Darüber hinaus sei eine Terminvereinbarung in Geschäften mit einem Corona-Test möglich.

Bundeskanzleramt Berlin.
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