Es ist Regierungssprecher Steffen Seibert anzusehen, dass der Fall Sami A. ziemlich unglücklich gelaufen ist. Die Politik wollte den Gefährder, der der Leibwächter von Terroristenführer Osama bin Laden gewesen sein soll, schon lange loswerden. Als am Freitag der Flieger mit Sami A. an Bord Richtung Tunesien startete, wusste das Innenministerium Bescheid. Dumm nur, dass fast im gleichen Augenblick das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Beschluss auf das Faxgerät legte, in dem stand: Sami A. darf nicht abgeschoben werden.
Die Abschiebung und der Gerichtsbeschluss überschnitten sich zeitlich
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sagt nun, die ausführende Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen hätte mit der Abschiebung warten müssen, bis das Gericht endgültig entschieden hat. Das BAMF und das ihm übergeordnete Bundesinnenministerium aber sind der festen Überzeugung, die Abschiebung erfolgte rechtmäßig. Man habe sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in einem anderen Fall orientiert. Demnach sei Tunesien als sicher einzustufen. Dass das Gericht in Nordrhein-Westfalen das anders sah, habe man zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht gewusst.
Die Justiz in Deutschland ist unabhängig von der Politik
Nun sind alle unglücklich: Das Gericht, das sich übergangen fühlt, und die Politik, weil Sami A. unter Umständen wieder nach Deutschland zurückgebracht werden muss. Nur eines kommt für Regierungssprecher Steffen Seibert nicht in Frage: die Gerichtsentscheidung in Zweifel zu ziehen.
"Was unabhängige Gerichte entscheiden, das muss gelten." Regierungssprecher Steffen Seibert
Eine Sprecherin von Bundesinnenminister Horst Seehofer drückt es ganz deutlich aus: "Wäre der Beschluss bekannt gewesen, hätte diese Abschiebung nicht erfolgen dürfen."
Die Abschiebung von Sami A. war politisch lange gewollt
Alle Beteiligten denken, dass sie richtig gehandelt haben. Hier zeigt sich im Besonderen, was Gewaltenteilung bedeutet: die Legislative -die Politik- wollte die Abschiebung, die Exekutive -die Bundespolizei- führte sie durch, aber die Judikative -das Gericht Gelsenkirchen- hatte sie verboten, wovon aber offenbar keiner der anderen Beteiligten wusste. Das Haus von Innenminister Horst Seehofer macht gar keinen Hehl daraus, dass die Abschiebung von Sami A. lange gewollt war, betont aber auch, ein Drängen oder gar eine Einflussnahme auf das Gericht oder die Behörden habe es niemals gegeben.
Ob Sami A. zurück kommt, ist offen
Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen muss nun klären, ob Sami A. zurückgeholt werden muss. Daran müsste sich die deutsche Politik - Stichwort Gewaltenteilung - auch halten. Mittlerweile sieht sich allerdings die tunesische Justiz zuständig und will Sami A. nicht mehr herausgeben.