Ashti Abdi, Service-Kraft in München
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Der Kampf um Kellner und Köche · Wie Wirte an Behörden scheitern

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Der Kampf um Köche und Kellner: Wie Wirte an Behörden scheitern

Der Kampf um Köche und Kellner: Wie Wirte an Behörden scheitern

Küchenpersonal und Bedienungen - hohes Gut der Gastronomie, auf dem deutschen Arbeitsmarkt kaum zu bekommen. Das "Beschleunigte Fachkräfteverfahren" soll die Personalgewinnung außerhalb Europas erleichtern. Die Realität? Sieht anders aus.

Über dieses Thema berichtet: BR Story am .

Denis Shershnev ist Koch – mit langer Berufserfahrung: Seine Ausbildung hat er 2002 beendet, 15 Jahre lang in Toprestaurants gearbeitet. Allerdings in Moskau. Im Oktober 2022 flieht er aus Russland nach München, weil er nicht in den Krieg ziehen will. Denis hat keinen Asylantrag gestellt. Er will sofort arbeiten und bewirbt sich im Klosterwirt – für Wirt Gregor Lemke ein Glücksfall. Von seiner Seite aus hätte der Russe sofort starten können. Doch so einfach ist das nicht …

Um als Fachkraft nach Deutschland kommen zu dürfen, muss das Arbeitsvisum vorher im außereuropäischen Ausland beantragt werden. Für Koch Denis heißt es deshalb 2022: ab nach Armenien – ein halbes Jahr später will er in München in der Küche stehen. Damit nichts schiefgeht, beauftragt Wirt Lemke eine Fachanwältin mit der Visumangelegenheit. Sie startet das "Beschleunigte Fachkräfteverfahren". Es wird eine langwierige Geschichte. Kein Einzelfall.

Hürden im "Beschleunigten Fachkräfteverfahren"

Wer Fachkräfte von außerhalb Europas nach Deutschland holen will, bleibt nicht selten stecken im Sumpf des "Beschleunigten Fachkräfteverfahrens". Dabei klingt das auf den Online-Seiten der Bundesregierung simpel: Nur sieben Schritten, dann kann die ausländische Fachkraft mit einem Visum nach Deutschland einreisen. Der Arbeitgeber soll sich durch die Ausländerbehörde beraten lassen, einen Vertrag schließen und in Schritt 3 die ausländische Qualifikation anerkennen lassen – etwa 1.500 Organisationen beschäftigen sich hierzulande mit der Berufsanerkennung. Die Grundregel: Nur wenn die berufliche Qualifikation im Ausland gleichwertig ist, darf die Fachkraft in Deutschland arbeiten. Über diesen Schritt kommen viele nicht hinaus.

Hier sieht auch Berufs- und Migrationsforscher Herbert Brücker die höchste Hürde. Erfahrung im Job wird im Beschleunigten Verfahren nicht berücksichtigt, es zählen ausschließlich Zeugnisse. Das sei nicht zukunftsfähig – denn bis 2060 würden mindestens 40 Prozent aller Arbeitskräfte aus dem Ausland kommen, so der Experte. "Wir können uns nicht mehr hinstellen und sagen, alles muss nach deutschen Normen funktionieren. Das ist Geschichte." Schließlich hätten die Menschen aus dem Ausland Alternativen: Sie können beispielsweise nach Skandinavien gehen, wo die Anerkennung problemloser läuft.

Fast zwei Jahre in Warteschleife

Wie sieht es derweil beim russischen Koch Denis aus? Die IHK FOSA kommt im August 2023 zu dem Urteil, er habe keine Kochausbildung nach deutschen Maßstäben. Deshalb nützten ihm auch 15 Jahre Berufserfahrung nichts, um eine Anerkennung zu erhalten.

Verbesserung durch "Visum für Berufserfahrene"?

Doch seit Juli 2024 gibt es für Antragsteller wie Denis einen Lichtblick: Sie können bei der ZAB (Zentralstelle für ausländische Bildungsabschlüsse) in Bonn Anträge für das sogenannte "Visum für Berufserfahrene" stellen. Das neue Gesetz – vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf den Weg gebracht – will die Anerkennung des ausländischen Abschlusses vereinfachen. Als Fachkraft einwandern kann, wer einen im Ausland staatlich anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss hat und zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen kann. Die Krux: Das Jahresgehalt muss mindestens 40.770 Euro betragen. Für viele Familienbetriebe zu viel.

Warum diese hohen Hürden? Man habe Angst vor denen, die kommen und irgendwann dem Sozialstaat zur Last fallen, betont Prof. Brücker. Dabei sind seiner Meinung nach die ökonomischen Verluste viel höher, wenn keine Fachkräfte kommen.

Denis probiert diesen Weg, zumal sein Arbeitgeber bereit ist, den geforderten Lohn zu bezahlen. Im Juli reicht er seinen Antrag ein. Drei Monate später schreibt die ZAB zunächst, die Überprüfung seines Abschlusses werde länger dauern. Doch Mitte Oktober kommt die überraschende Nachricht: Sein Zeugnis wurde anerkannt – 22 Monate nach seiner Ausreise.

Das Fazit? Ein Visum für eine Fachkraft zu bekommen, bleibt ein riesiger Kraftakt.

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