Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich nach rund fünfstündigen Beratungen auf eine Fortsetzung des Lockdowns verständigt. Er gilt bis mindestens zum 7. März. Am 3. März soll über das weitere Vorgehen beraten werden. Die Beschlüsse im Überblick:
Lockdown
Bund und Länder sehen die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können. Bisher galt als politisches Ziel für Lockerungen eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50.
Friseure
Friseurbetriebe können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung am 1. März wieder öffnen. Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten begründen das mit der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene.
Kontakte
Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, "alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden", heißt es in dem Beschluss.
Schulen und Kitas
Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität haben. "Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden", mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und wo möglich hochwertigen Masken. Über Öffnungen entscheiden aber die Länder. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen prüfen, ob Kita-Betreuer und Grundschullehrerinnen beim Impfen eine höhere Priorität erhalten.
Masken
Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
Reisen
Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden.
Homeoffice
Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.
Impfungen
Geplant ist weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des Sommers ein "Impfangebot" bekommen, also mindestens eine erste Impfung gegen Covid-19 erhalten haben.
Überbrückungshilfen III
Die Antragsstellung wurde am 10. Februar freigeschaltet. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro sollen demnach ab dem 15. Februar starten. Abschlagszahlungen sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen.
Unternehmen, die von der Pandemie und dem aktuellen "Teil-Lockdown" stark betroffen seien, könnten für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese müsse nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder werde ab März erfolgen. Bis dahin könnten Unternehmen Abschlagszahlungen bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
Breitensport
Trotz der Appelle der Sportministerkonferenz für schrittweise Lockerungen sind vorerst keine Erleichterungen für den Sport vorgesehen.
Profisportler können unter Ausschluss von Zuschauern und mit strengen Hygienekonzepten dagegen weiter Spiele und Wettbewerbe ausrichten.
Mit Material von dpa, afp und Reuters
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