Am Mittwoch haben Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs beschlossen, dass die Länder in eigener Verantwortung entscheiden, wann Gastronomie und Herbergen für Touristen wieder öffnen dürfen. Jedes Land veröffentlicht nun eigene Pläne, wann Campingplätze, Ferienwohnungen oder Hotels wieder private Gäste aufnehmen dürfen – und wann überhaupt Touristen aus anderen Bundesländern einreisen dürfen.
Sind Muttertagsbesuche in anderen Bundesländern erlaubt?
Wer am kommenden Sonntag seine Mutter besuchen will, kann das auch tun, wenn sie in einem anderen Bundesland lebt. Reisen zu engen Familienangehörigen sind erlaubt. Dazu zählen neben Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern nun auch Eltern und Großeltern. Außerdem darf man künftig den Partner oder andere Haushaltsmitglieder mitnehmen, wenn man mit ihm im selben Haushalt lebt.
Markus Söder hält den Muttertag seiner Aussage zufolge für einen emotional sehr wichtigen Termin. Deswegen seien Treffen mit direkten Verwandten wieder erlaubt worden. Trotzdem sei es wichtig, damit „verantwortungsbewusst“ umzugehen. Eine große „klassische Familienfeier“ könne es nicht geben. Auch andere Länder mahnen, sich gut zu überlegen, welche Besuche absolut nötig sind (z.B. Hessen und Sachsen).
Wer eine Hochzeit oder Trauerfeier plant oder besucht, sollte die Regeln in den einzelnen Bundesländern beachten: Während in Baden-Württemberg zu Bestattungen unter freiem Himmel bis zu 50 Personen kommen dürfen und zu privaten Trauerfeiern in Brandenburg bis zu 20 Personen, dürfen an Beerdigungen oder Hochzeiten in Niedersachsen nur höchstens zehn Personen teilnehmen.
In welches Bundesland darf ich einreisen?
Nach wie vor ist es auch erlaubt, aus medizinischen Gründen in ein anderes Bundesland einzureisen. Allerdings nicht unbeschränkt: Nach Mecklenburg-Vorpommern darf man beispielsweise nurfür eine unaufschiebbare Maßnahme. Vermeidbare oder aufschiebbare Termine der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation zählen nicht dazu. Auch Reisen aus beruflichen Gründen sind überall erlaubt, wenn diese für die Ausübung des Jobs erforderlich sind.
In welche Bundesländer darf ich als Tourist?
In die meisten Bundesländer ist die Einreise als deutscher Tourist nicht verboten – zumindest als Tagestourist, denn in Hotels übernachten darf man noch nicht. Das gilt auch für bayerische Bürger, da Ministerpräsident Söder die Ausgangsbeschränkung diese Woche in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt hat: Es ist nun auch erlaubt, ohne triftigen Grund das Haus zu verlassen.
Nur in drei Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist es laut der Corona-Verordnungen nicht gestattet, als Tourist einzureisen. Laut der Regierung Sachsen-Anhalts ist so ein Verbot ein geeigneter Weg, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern oder zumindest zu verzögern.
Nach Mecklenburg-Vorpommern sind alle Reisen untersagt – mit folgenden Ausnahmen: Wenn man seinen ersten Wohnsitz im Bundesland hat, beruflich reist, vor Gericht aussagen muss, an einer Beerdigung teilnimmt, seine Kernfamilie besucht, wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung, wenn man nach Mecklenburg-Vorpommern umzieht oder dort eine Jagderlaubnis hat.
Noch schärfere Sonderregeln gelten für manche Inseln. Tagesreisen zu den Inseln und Halligen in Schleswig-Holstein sind sogar für die Bevölkerung des Bundeslands verboten. In Niedersachsen ist es untersagt, Personen auf eine der Inseln im Land zu befördern, die dort nicht ihren ersten Wohnsitz, eine Zweitwohnung oder ein Dauermietverhältnis auf einem Campingplatz nachweisen können. Zu den sieben betroffenen Inseln in Niedersachsen zählen Wangerooge, Langeoog, Borkum und Noderney.
Doch auch die vier Bundesländer mit Einreiseverbot haben mittlerweile Fahrpläne für die Öffnung vorgelegt. Schleswig-Holstein darf man ab dem 18. Mai als Tourist* betreten, Mecklenburg-Vorpommern ab dem 25. Mai und Sachsen-Anhalt erst wieder im Juni. Mit dem 18. Mai fällt auch das Betretungsverbot für die Inseln und Halligen in Schleswig-Holstein.
Reisebusreisen sind in den meisten Bundesländern (auch in Bayern) explizit verboten, weil dort durch die räumliche Nähe und die Dauer ein hohes Ansteckungsrisiko besteht, ebenso Stadtführungen oder Schiffsausflüge. Nordrhein-Westfalen will die Ausflugsschifffahrt ab dem 11. Mai wieder erlauben.
Wer kann in Hotels und auf Campingplätzen übernachten?
Aktuell ist es noch in keinem Bundesland erlaubt, als Tourist in Hotels, auf Campingplätzen oder in anderen Herbergen zu übernachten. Geschäftsreisende dürfen allerdings in Hotels und Pensionen bleiben. Die meisten Bundesländer erlauben außerdem Sonderregelungen. So sind im Saarland Übernachtungen aus „unabweisbaren persönlichen Gründen“ erlaubt und in Rheinland-Pfalz in „Härtefällen“ für private Zwecke. In Bayern ist die Beherbergung von privat Reisenden erlaubt, „soweit der Aufenthalt nicht touristisch begründet ist“.
Ausdrückliche Ausnahmen gelten in vielen Bundesländern für Dauercamper. In Schleswig-Holstein dürfen die Betreiber Dauercamping zulassen, sofern die Gemeinschaftseinrichtungen wie Toiletten und Duschen geschlossen bleiben. Mit Zweitwohnsitz auf dem Campingplatz ist Dauercampen auch in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt, Mitglieder des eigenen Haushalts dürfen einen begleiten. Auch in Thüringen ist Übernachten auf dem Platz für Dauercamper erlaubt, in Sachsen seit dem 4. Mai die Eigennutzung von Ferienwohnungen und Wohnmobilen.
Wann ist Urlaub wieder möglich?
Die meisten Bundesländer haben in den letzten Tagen bereits ihre Pläne vorgelegt, ab wann Campingplätze, Ferienwohnungen und Hotels voraussichtlich wieder Touristen als Gäste aufnehmen dürfen. Dann wären auch wieder Urlaube mit Übernachtungen möglich. Ob die geplanten Daten eingehalten werden, hängt davon ab, wie sich die Coronakrise in Deutschland entwickelt – eine Garantie gibt es also nicht. Bund und Länder haben beschlossen: Wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden, muss sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden.
Als Erstes wollen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ab 11. Mai Übernachten auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen wieder erlauben. Als Tourist im Hotel schlafen wird dort wohl aber erst zehn beziehungsweise 14 Tage später möglich sein (siehe Grafik). Bayern erlaubt voraussichtlich ab dem 30. Mai wieder Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen, Hotels oder Pensionen.
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen zuerst die Einheimischen aus dem eigenen Bundesland wieder in die Hotels – und zwar ab dem 18. Mai. Für Gäste aus anderen Bundesländern dürfen die Unterkünfte ab dem 25. Mai öffnen, wenn das Einreiseverbot für Touristen endet. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier verkündete am Donnerstagnachmittag, dass Unterkünfte dort ab dem 15. Mai wieder öffnen dürfen. Übernachtungen in Berlin sind laut dem offiziellen Reiseportal der Stadt ab dem 25. Mai wieder möglich.
Hamburg, Bremen und das Saarland haben noch nicht bekannt gegeben, wann Touristen wieder dort über Nacht bleiben dürfen. In Baden-Württemberg soll es erste Lockerungen noch vor Pfingsten geben.
In vielen Bundesländern gelten Grenzen für die Auslastung. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Unterkünfte beispielsweise nur zu 60 Prozent belegt sein, in Niedersachsen zu 50 Prozent. Ausgenommen von allen Erlaubnissen sind übrigens Menschen, die in den letzten zwei Wochen im Ausland waren oder aktuell an Covid-19 erkrankt sind.
Der Zeitplan vom Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee sieht vor, Campingplätze ab dem 13. Mai zunächst nur für Wohnwagen und Reisemobile zu öffnen und damit wieder Tagestourismus in kleinerem Umfang zuzulassen. Ferienwohnungen dürfen angeboten werden, wenn sie sich autark versorgen können. Der Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz, Volker Wissing, hat im SWR erklärt, dass Übernachten auf Campingplätzen nur erlaubt ist, wenn die Kunden über eigene sanitäre Einrichtungen verfügen. Die Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen. Mit dem Wohnmobil unterwegs sein, ist also möglich – wer nur ein Zelt hat, muss noch warten.
Fazit
Besuche am Muttertag sind auch möglich, wenn man dafür in ein anderes Bundesland reist. Generell sind Reisen in den Rest von Deutschland aus familiären, medizinischen, gewerblichen oder beruflichen Gründen erlaubt. Unterschiede zwischen den Ländern gibt es bei touristischen Reisen. In die meisten Bundesländer ist die Einreise als deutscher Tourist nicht verboten – zumindest als Tagestourist, denn in Hotels übernachten darf man noch nicht. Drei Bundesländer darf man zurzeit noch nicht aus touristischen Gründen betreten: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Alle vier haben aber bereits bekannt gegeben, wann sie wieder für Touristen öffnen wollen.
Wann wieder Urlaube mit Übernachtungen möglich sein werden, ist sehr unterschiedlich. In Bayern dürfen Touristen voraussichtlich ab 30. Mai wieder auf Campingplätzen oder in Hotels schlafen. Ausnahmen gibt es schon jetzt in vielen Bundesländern für Dauercamper.
Zu den Verordnungen in den einzelnen Bundesländern:
*In einer ursprünglichen Version hieß es: "Sachsen darf man voraussichtlich wider ab 15. Mai als Tourist betreten. Vom sächsischen Sozialministerium heißt es jedoch: "Diese Auskunft entspricht nicht der geltenden Rechtslage. In Sachsen ist zwar jedermann aufgefordert, auf private Reisen, Tagesausflüge etc. zu verzichten (§ 1 Abs. 3 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. April 2020), jedoch handelt es sich dabei um eine Empfehlung, keine Rechtspflicht. Gleiches gilt für die Einreise und Durchreise nach Sachsen. Auch sind keine triftigen Gründe mehr für das Verlassen der eigenen Wohnung erforderlich. Touristische Besuche sind somit grundsätzlich zulässig, auch wenn Hotels und Pensionen noch geschlossen sind."
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