Er könnte so wichtig werden wie das Flugticket, die Hotelbuchung oder der Reisepass – die Rede ist vom digitalen Impfnachweis, der ab heute (1. Juli) europaweit offiziell eingesetzt werden kann. Pünktlich zum Urlaubsstart kommt es damit zu weiteren Erleichterungen für Reisende, sofern diese geimpft, negativ getestet oder von einer Corona-Infektion genesen sind. Ein Freifahrtschein ist der Impfnachweis aber dennoch nicht – ein Überblick.
Nicht alle EU-Staaten sind von Anfang an mit dabei
Zwar haben die EU-Mitgliedstaaten vereinbart, dass Reisende durch den Impfnachweis grundsätzlich von ihrer Quarantäne- oder Testpflicht befreit werden, einige Einschränkungen wird es aber weiterhin geben.
Nicht allen Mitgliedstaaten ist es gelungen, sich pünktlich zum 1. Juli dem EU-weiten System anzuschließen. Deutschland hatte die Entwicklung besonders früh abgeschlossen, bereits seit Mitte Juni können sich Bürgerinnen und Bürger ihren Nachweis digital ausstellen lassen.
Zum gemeinsamen Start sind neben Deutschland weitere 19 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen mit dabei. Irland, Malta, Rumänien, die Niederlande, Schweden, Ungarn und Zypern werden erst später folgen.
Deutsche bekommen ihr Zertifikat in Impfzentren und Apotheken
Rund 37 Millionen in Menschen in Deutschland haben bereits ihr persönliches Impfzertifikat, das routinemäßig in Impfzentren ausgestellt wird. Wer vor der Einführung des Nachweises geimpft wurde, kann dieses kostenlos in Apotheken oder Hausarztpraxen anfordern. Als Beleg dient der gelbe Impfpass oder ein vom Hausarzt ausgestelltes Schreiben.
Der digitale Nachweis besteht dann aus einem fälschungssicheren QR-Code, der auf dem Smartphone oder in ausgedruckter Variante vorgezeigt werden kann. Dafür wurde für deutsche Bürgerinnen und Bürger eigens die "CovPass-App" entwickelt, alternativ kann der QR-Code in der "Corona-Warn-App" gespeichert werden.
Die einheitliche Regelung der EU soll damit in erster Linie die Abläufe erleichtern – so zum Beispiel an Flughäfen, wo der Code unkompliziert eingescannt werden kann. Fluggesellschaften und Airports rechnen dennoch mit langen Schlangen und erhöhten Wartezeiten für Passagiere.
- Zum Artikel: "Wie bekomme ich meinen digitalen Impfausweis?"
Nicht alle Impfstoffe werden akzeptiert
Verpflichtend wird der digitale Impfnachweis ohnehin nicht. Auch in Zukunft wird es Reisenden möglich sein, eine Impfung über den gelben Impfpass nachzuweisen. Entscheidend wird aber sein, welcher Impfstoff darin vermerkt ist. Alle Mitgliedstaaten haben vereinbart, die von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Vakzine zu akzeptieren. Zu diesen zählen die Produkte der Hersteller Biontech / Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson.
Über weitere Impfstoffe kann jedes EU-Land frei entscheiden, so wird erwartet, dass Ungarn auch den russischen Impfstoff Sputnik V akzeptieren wird. Auch die Entscheidung darüber, ob einfache oder vollständig durchgeführte Impfungen akzeptiert werden, steht jedem Mitgliedstaat frei.
Trotz weitreichender Erleichterung gilt aber auch: Vollständig sicher vor der Testpflicht nach Rückkehr oder sogar einer Quarantänepflicht werden Reisende auch in Zukunft nicht sein – mit oder ohne Impfnachweis.
EU-Länder können Einschränkungen festlegen
Das liegt daran, dass jedes EU-Land auch weiterhin Einschränkungen festlegen darf. So zum Beispiel dann, wenn neue Virusvariantengebiete ausgerufen werden. Aktuelles Beispiel ist Portugal, wo sich Delta-Variante immer weiter ausbreitet. Deshalb hat die Bundesregierung festgelegt, dass für alle Rückkehrer aus Portugal eine 14-tägige Quarantänepflicht gilt.
- Zum Artikel: "Delta-Variante in Europa: Diese Urlaubsländer sind betroffen"
Wie bei der Impfung selbst gilt deshalb auch beim Impfnachweis: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Denn die Ausrufung eines Virusvariantengebiets kann Reisende auch jederzeit dann treffen, wenn der Urlaub bereits begonnen hat. Dieses Risiko bleibt – Urlauber, die sich dessen bewusst sind, können schon mal die Koffer packen.
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