Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Diesel-Fahrverbote

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Fahrverbote möglich - das bedeutet das Urteil für Dieselbesitzer

Städte können Fahrverbote zur Luftreinhaltung verhängen, müssen dabei aber auf die Verhältnismäßigkeit ihrer Luftreinhaltepläne achten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Für Besitzer von Diesel-Autos wird es jetzt eng. Von G. Wirth

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Um Fahrverbote werden auch bayerische Städte künftig also kaum herumkommen, wenn sie in belasteten Innenstädten schnell die Grenzwerte einhalten wollen. Die von den Konzernen versprochenen Softwareupdates reichen dafür nicht.

Die technische Nachrüstung ist zwar Experten zufolge in vielen Fällen möglich, allerdings sträubt sich die Industrie nach wie vor hartnäckig dafür aufzukommen - da helfen auch die vielen Aufforderungen der Politik nichts. Eine rechtliche Handhabe scheint es nicht zu geben, wie ein Beratergremium der Bundesregierung erklärt hat.

Es bleibt zudem die Frage, wie lange es dauert, bis Millionen ältere Dieselautos technisch nachgerüstet sind. 

Alternative-Ideen gäbe es einige

Eine weitere Idee, den Verkehr in den Innenstädten zu entlasten, ist die kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen. Dabei ist aber die Finanzierung kostenloser ÖPNV-Angebote genauso offen wie die Frage, ob dann die Angebote in vielen Städten nicht deutlich erweitert werden müssen.

Möglich wäre eine gezielte Verkehrslenkung, um besonders betroffene Straßen zu entlasten. Doch ob das reicht? Bleibt also nur eine Maut oder Fahrverbote.

Viele offene Fragen bleiben

Verbote wirken meist direkt, schnell und unmittelbar, hemmen allerdings auf der anderen Seite Innovationen. Zudem ist völlig ungeklärt, wie Kommunen mit der Erlaubnis, Straßen sperren zu dürfen, umgehen sollen. Wie sollen Ordnungskräfte hier kontrollieren, ohne dass es die bundesweite "blaue Plakette" gibt?

Durch sie könnte man auf den ersten Blick sehen, ob ein Auto in einer bestimmten Straße fahren darf oder nicht. Ohne sie müssten die Beamten im schlimmsten Fall in jedem Fahrzeugschein nachschauen.

Bundesregierung will kein flächendeckendes Fahrverbot

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr eine rechtliche Basis für streckenbezogene Fahrbeschränkungen und -verbote schaffen, wie sie bereits vor der Urteilsverkündung deutlich machte. Der Vorstoß der Bundesregierung sieht aus wie ein Minimalkonsens. Betroffene Städte fühlen sich weiter im Stich gelassen.

So rechnet München vor, dass man allein 130.000 neue Straßenschilder brauchen würde, um die entsprechenden Straßen zu sperren. Die Umweltorganisation Greenpeace weist zudem daraufhin, dass die Sperrungen aller Voraussicht nach zu Ausweichverkehren auf weniger belasteten Straßen führen.

Nachrüstung möglich - aber...

Eines scheint klar zu sein: Eine Nachrüstung für EURO-4-Fahrzeuge dürfte sich wirtschaftlich kaum noch lohnen, höchstens aus emotionalen Gründen. Bei EURO-5-Modellen kommt es darauf an, ob es Angebote gibt, was sie kosten und ob es sich für das eigene Auto noch lohnt.

Es wird damit gerechnet, dass die technische Nachrüstung zwischen 1.000 und 3.000 Euro kosten wird. 

Warten auf den neuen Abgasstandard

Wer unbedingt einen Diesel als Neuwagen kaufen will, sollte noch Geduld haben - und Geld. Der ADAC rät, bei Neuzulassungen nur noch Autos zu kaufen, die den neuen Abgasstandard Euro 6d-Temp haben.

"Weil zu erwarten ist, dass der Gesetzgeber, wenn es zu Ausnahmeregelungen kommt für bestimmte Fahrzeugtypen, hier die besonders sauberen Autos von möglichen Verkehrsbeschränkungen ausnimmt. Da braucht man es schwarz auf weiß und das ist eben nur der Grenzwertstandard Euro 6d-Temp." ADAC Technikchef Reinhard Kolke

Günstig sind die Modelle nicht

Allerdings gibt es bisher erst wenige Diesel-Modelle mit diesem Standard, hauptsächlich von ausländischen Herstellern wie DS, Peugeot und Volvo.

Im nächsten Monat bringt BMW gleich ein Dutzend Autos mit der Euro 6d-Temp-Norm auf den Markt, allerdings nur von den Modellreihen X1, X2 und der 2er Reihe. Der erste Audi mit dieser Zulassung sei der neue A7, der im Frühjahr auf den Markt komme, so der ADAC. Preislich beginnen die Modelle bei 66.000 Euro.

Unter dem Strich kann sich ein Diesel für Autofahrer lohnen, die lange Strecken unterwegs sind. Als Faustregel gilt: Wer mehr als 20.000-25.000 Kilometer pro Jahr fährt, für den kann sich ein Diesel durchaus rechnen.