"Ich sollte eine Erklärung unterschreiben, dass ich nicht mehr behaupte, dass Homöopathie nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirkt", sagt die Ärztin Natalie Grams. Wenn Sie die Äußerung dennoch wiederhole, solle sie eine Strafe von 5.100 Euro zahlen.
Grams hat die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben. Sie gebe nur den Stand der Wissenschaft wieder, sagt sie. Auch auf BR24 bezweifeln User, dass die Wirkung der Homöopathie nachzuweisen ist.
Homöopathie-Hersteller: Wirksamkeit belegt
Der Homöopathie-Hersteller Hevert erklärt dagegen, Studien würden die Wirksamkeit belegen. Bei den homöopathischen Mitteln, die nach dem Arzneimittelgesetz zugelassenen seien, müsse die Wirksamkeit belegt werden – und zwar "nach den Regeln der evidenzbasierten Medizin".
Das ist richtig, doch man muss genauer hinschauen. Nämlich auf die Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das zuständig ist für die Zulassung von Medikamenten in Deutschland. Dort erfährt man, dass die meisten homöopathischen Mittel gar nicht zugelassen werden müssen, sondern nur registriert. Das ist bedeutend, weil für die Registrierung keinerlei Nachweis über die Wirksamkeit eines Mittels erbracht werden muss.
Klinische Studie nicht immer nötig
Das bedeutet, dass für die meisten homöopathischen Mittel, die bei uns auf den Markt kommen, bei der zuständigen Behörde keine Wirkung belegt ist. Stattdessen bescheinigen sich die Homöopathen untereinander, dass die Mittel wirken. Das nennt man "Binnenkonsens". Darüber hinaus gibt es aber auch homöopathische Mittel, die zugelassen werden müssen. Nämlich dann, wenn sie gegen eine bestimmte Erkrankung helfen sollen, zum Beispiel gegen Fieber.
In diesem Fall muss die Wirkung belegt werden. Doch auch hier muss man genauer hinschauen. Bei Mitteln, die etwa gegen leichte Erkrankungen wie Schnupfen helfen sollen, reicht es bereits, wenn der Hersteller z. B. eine Literatur-Übersicht zu dem Medikament und eine Monographie einreicht.
Diese Monographie ist eine Art Beipackzettel. Darin erfährt man, ob es Wechsel- oder Nebenwirkungen gibt oder wie das Mittel dosiert werden soll. Das heißt aber auch: Eine klinische Studie zur Wirksamkeit des Mittels ist nicht nötig. Dennoch kann der Hersteller erklären, dass das Medikament vom zuständigen Bundesinstitut zugelassen worden ist.
Homöopathie bei lebensbedrohlichen Krankheiten?
Anders sieht es bei Mitteln aus, die gegen schwere oder gar lebensbedrohliche Krankheiten helfen sollen. Hier müssen dem Bundesinstitut vor allem klinische Studien zur Wirksamkeit vorgelegt werden. Bis heute wurde in Deutschland aber noch kein einziges homöopathisches Mittel zugelassen, bei dem sich der Antragssteller auf eine Studie berufen hätte.
Fazit: Die Behauptung, dass es für die Wirkung von Homöopathie keine Belege gibt, ist falsch. Die Frage ist aber, um welche Art von Beleg es sich handelt bzw. ob dieser Beleg auch einer wissenschaftlichen Prüfung standhält. Und hier ist die Aussage des zuständigen Bundesinstituts eindeutig: In Deutschland wurde noch kein homöopathisches Mittel zugelassen, bei dem sich der Hersteller auf eine Studie berufen hätte. Die Homöopathika, die das Bundesinstitut zulässt, sind in aller Regel nur für Krankheiten gedacht, die der Körper selbst heilen kann, wie Fieber oder Schnupfen. Aus diesem Grund sind die geforderten Belege für die Wirksamkeit auch gering. Klinische Studien sind nicht nötig.