Ein Jugendlicher mäht den Rasen
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Ferienjob Gartenarbeit: Ein Jugendlicher mäht den Rasen (Symbolbild)

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Ferienjobs – Welche Regeln gelten für Kinder und Jugendliche?

Am Freitag gibt es in Bayern Zeugnisse. Viele Schülerinnen und Schüler werden die Zeit der Sommerferien dann nutzen, um mithilfe eines Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Auch für sie sollte der gesetzliche Mindestlohn gelten, fordert der DGB.

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Werkbank statt Schultisch: Sich in den Ferien nicht nur auszuruhen, sondern auch zu arbeiten, ist beliebt bei vielen Jugendlichen. Der Gesetzgeber lässt das sogar für unter 18-Jährige zu – wenn bestimmte Vorschriften eingehalten werden, wie beispielsweise bei der Arbeitszeit. Wie die Ferienjobber entlohnt werden, ist allerdings in der Regel Verhandlungssache.

Mindestlohn oft erst ab 18

Wer über 18 Jahre alt ist, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von zurzeit 12 Euro die Stunde. Für Jüngere gilt das nicht – es sei denn, sie haben bereits eine Ausbildung abgeschlossen. Die DGB-Jugend in Bayern macht dagegen mobil. Egal wie alt jemanden ist, sollten 12 Euro pro Stunde auch im Ferienjob gezahlt werden.

"Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden. Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben", sagt Anna Gmeiner, DGB-Bezirksjugendsekretärin.

Anders sieht es für die aus, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag in den Ferien jobben. Der ist an die gesetzliche Lohnuntergrenze gebunden und der Tarifvertrag gilt auch für unter 18-Jährige – wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen werden.

Gefährliche Arbeiten sind tabu

Dabei dürfen Jugendliche nicht jeden Job annehmen. Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 generell tabu. "Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten", so Gmeiner.

Auch beim Thema Arbeitszeit gibt es einiges zu beachten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

Anspruch auf Pausen

Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

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