In der vergangenen Woche wurde ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts (BND) wegen mutmaßlicher Spionage für Russland festgenommen.
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In der vergangenen Woche wurde ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendiensts (BND) wegen mutmaßlicher Spionage für Russland festgenommen.

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Festgenommener BND-Agent könnte erpresst worden sein

Festgenommener BND-Agent könnte erpresst worden sein

Der vergangene Woche enttarnte mutmaßliche BND-Doppelagent könnte geheime Informationen zur Lage in der Ukraine an Russland verraten haben. Das ergaben Recherchen des NDR und WDR. Möglicherweise sei der Beamte auch erpresst worden.

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Nach der Festnahme eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes (BND) in der vergangenen Woche wegen mutmaßlicher Spionage für Russland wird das Ausmaß des vermuteten Geheimnisverrats langsam deutlicher. Nach einem Bericht von NDR und WDR soll der beschuldigte Beamte unter anderem geheime Lageeinschätzungen zur Ukraine an Russland übermittelt haben.

Daneben gehen laut den Recherchen die Sicherheitskreise dem Verdacht nach, dass der Mann womöglich erpresst wurde. Weder der ermittelnde Generalbundesanwalt noch der Bundesnachrichtendienst wollten sich dazu äußern. Die genauen Umstände des vermeintlichen Verrats werden noch vom Generalbundesanwalt untersucht.

Verdacht: BND-Agent während Ukraine-Krieg angeworben

Dieser wirft dem Mitarbeiter des deutschen Auslandsnachrichtendienstes vor, in diesem Jahr Staatsgeheimnisse an Russland übermittelt zu haben. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte der Fall besonders heikel sein: Ausgerechnet während des russischen Angriffskrieges hätte Moskau beim deutschen Auslandsnachrichtendienst einen Doppelagenten platziert. Ein solches Anwerben fremder Geheimdienst-Beamten gilt als Königsdisziplin der Spionage, da hierfür die Agenten "umgedreht" werden müssen.

Der BND-Mitarbeiter war vom Bundesnachrichtendienst selbst enttarnt und nach Angaben der Behörden am Mittwoch auf Anweisung der Bundesanwaltschaft festgenommen worden. Die mögliche Anklage lautet auf Landesverrat - dieser kann in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden.

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