Mit der Klage sollten die Abschiebung des Togoers verhindert und seine Freilassung aus der Abschiebehaft erreicht werden. Der Anwalt rechnet mit einer Entscheidung bis Montag.
Togoer soll nach Italien ausreisen
Der Togoer sitzt in Abschiebehaft und soll nach Italien überstellt werden. Dort wurde er erstmals als Flüchtling registriert und reiste später weiter nach Deutschland. Sein Anwalt will die Ausreisepflicht mit dem Argument kippen, das zuständige Verwaltungsgericht habe eine eigentlich schon abgelaufene Frist mit der Begründung verlängert, dass sich der Togoer der Abschiebung entzogen habe.
Anwalt: Gericht muss Begriff klären
Wenn abgelehnte Asylbewerber, die ihren Antrag in einem anderen EU-Land stellten als jenem, in dem sie in die EU einreisten, nicht binnen sechs Monaten abgeschoben werden, ist gemäß den EU-Regeln fortan das Land für den Asylantrag zuständig, das die fristgerechte Abschiebung versäumte. "Der Begriff des Entziehens ist noch nicht obergerichtlich geklärt - das Verwaltungsgericht hat also geurteilt, obwohl unklar ist, ob sich mein Mandat überhaupt der Abschiebung entzogen hat", sagte Sanli "Focus Online".